Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Akupunktur keine Kassenleistung

(Köln) - Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 16.10.2000 die Akupunktur nicht als Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Er hat jedoch für einen Teilbereich eine modellhafte Erprobung der Akupunktur befürwortet und zwar bei der Behandlung von Patienten mit chronischen Kopfschmerzen, chronischen Lendenwirbelsäulen-Schmerzen oder chronischen Schmerzen bei entzündlichen Gelenkerkrankungen (Osteoarthritis). Für alle übrigen Indikationen wurde die Akupunktur als Leistung der Krankenversicherung ausgeschlossen. Das bedeutet: die Akupunktur ist nach wie vor nicht als Kassenleistung zugelassen, Leistungen der Krankenkassen können nur innerhalb der drei Schmerzindikationen und nur im Rahmen von Modellvorhaben erbracht werden.

Der Bundesausschuss hat die Akupunktur bei einer Vielzahl von Anwendungsindikationen umfassend überprüft und hierzu die wissenschaftliche Literatur und Sachverständigenstellungnahmen ausgewertet. Obwohl in unterschiedlichen Anwendungsformen bei den verschiedensten Indikationen seit langem angewendet, ist die Wirksamkeit der Akupunktur umstritten. Deshalb ist die Akupunktur bislang in der Bundesrepublik ebenso wie in den meisten anderen westlichen Gesundheitssystemen nicht reguläre Leistung der Krankenversicherungen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen in § 135 SGB V zur Anerkennung einer Therapie als Leistung der Krankenversicherung, das heißt Nachweis des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit, konnten für die Akupunktur nach derzeitigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht bestätigt werden.

Im Bereich der Therapie chronischer Schmerzen, auf den sich ein Großteil der aussagefähigsten wissenschaftlichen Untersuchungen und auch derzeitige Forschungsbemühungen konzentrieren, gibt es allerdings Hinweise auf einen möglichen nutzbringenden Effekt der Akupunktur, die bei ausgewählten Indikationen eine Erprobung zu Lasten der Versichertengemeinschaft rechtfertigen. Deshalb hat der Bundesausschuss für die Indikationen chronische Kopfschmerzen, chronische Lendenwirbelsäulen-Beschwerden und chronische osteoarthritische Schmerzen die Beschlussfassung für drei Jahre ausgesetzt und befürwortet für diesen Zeitraum Modellversuche der Krankenkassen im Sinne der §§ 63 bis 65 SGB V.

In diesen modellhaften Erprobungen soll die Akupunktur bei diesen Indikationen gezielt wissenschaftlich bewertet werden um zu klären, ob die Bedingungen des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit als Voraussetzungen für eine spätere Einführung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Nach Ablauf dieses Zeitraums und nach Vorliegen der wissenschaftlichen Ergebnisse dieser Modellerprobungen wird der Bundesausschuss erneut über die Anerkennung der Akupunktur bei diesen Indikationen beraten.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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