Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Aktuelles Gutachten belegt Notwendigkeit einer erheblichen Senkung der Entgelte für TAL / Appell an die Bundesnetzagentur: Entgelte für die TAL müssen deutlich sinken, um den Glasfaserausbau in Deutschland zu forcieren

(Bonn) - Die Telekom Deutschland verfügt mit der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zum Endkunden über ein wichtiges Vorleistungsprodukt, das die alternativen Telekommunikationsanbieter zur Realisierung eigener Endkundenangebote dringend benötigen. Am 20. Januar 2011 hat die Telekom Deutschland GmbH einen neuen Entgeltantrag für die TAL bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Demnach sollen die Wettbewerber monatlich für die "letzte Meile” zu ihren Kunden an den Ex-Monopolisten ab dem 01.04.2011 drei Jahre lang - statt bisher 2 Jahre - über 25 Prozent mehr zahlen. In Deutschland werden bereits mehr als 10 Millionen Telefon- und Breitbandanschlüsse der Wettbewerber mithilfe der TAL realisiert. Allein die Mitglieder des Bundesverbandes Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) haben über 6,5 Millionen TALs gemietet.

Der Präsident des BREKO, Ralf Kleint, betont: "Die von der Telekom Deutschland geforderte Erhöhung der TAL-Entgelte von 10,20 Euro auf 12,90 Euro ist das vollkommen falsche Signal für raschen Glasfaserausbau. Auch und gerade in der Fläche ist eine deutliche Absenkung der TAL-Entgelte erforderlich. Die Mitgliedsunternehmen des BREKO werden dann den Glasfaserausbau deutlich intensiver vorantreiben und bei der Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung mithelfen können." Gerade die alternativen Telekommunikationsanbieter sind zu Investitionen in bislang unterversorgten, ländlichen Gebieten bereit. Allein die BREKO-Unternehmen haben im Jahr 2010 rund 1,5 Mrd. Euro in den Glasfaserausbau, vor allem in die so genannten "weißen Flecken", investiert.

Fest steht: In den nächsten Jahren werden nicht in alle Häuser in Deutschland Glasfaseranschlüsse gelegt werden können. Daher ist der BREKO der Überzeugung, dass für den schnellen und wirtschaftlich tragfähigen Glasfaserausbau bis zum Endkunden Zwischenschritte erforderlich sind. Ein solcher Zwischenschritt ist die Verlegung von Glasfasern bis zum Kabelverzweiger (KVz), den "grauen Verteilerkästen" am Straßenrand. Hierdurch wird die Kupferstrecke zum Kunden so kurz, dass Bandbreiten von bis zu 50 MBit/s möglich werden. Dieser Zwischenschritt eines effizienten Glasfaserausbaus bis zur Wohnung des Kunden (FTTB/FTTH) ist jedoch angesichts des deutlich überhöhten Entgelts für die TAL unwirtschaftlich. BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers: "Der regulierte Preis für die Miete der TAL hat besonderen Einfluss auf die wirtschaftlich tragfähige Realisierung leistungsfähiger Breitbandanbindungen. Insbesondere die deutliche Absenkung der KVz-TAL ist daher eine wichtige Stellschraube für die Forcierung des flächendeckenden Glasfaserausbaus in Deutschland”. Hinzu kommt, dass die Telekom Deutschland durch die hohen Einnahmen aus ihrem bereits abgeschriebenen Kupfernetz keinerlei Anreize erhält, selbst in eine moderne Glasfaserinfrastruktur zu investieren. Gleichzeitig werden den Wettbewerbern die Finanzmittel entzogen, die sie für eigene Infrastrukturinvestitionen benötigen.

In der Vergangenheit hat die BNetzA die Entgelte für die TAL auf der Grundlage der Wiederbeschaffungskosten des Kupfernetzes der Telekom Deutschland berechnet. BREKO-Präsident Kleint erläutert: "Die bisherige TAL-Berechnungsgrundlage haben wir immer wieder scharf kritisiert, denn das "alte" Kupfernetz ist fast vollständig abgeschrieben und verursacht nur noch geringe Kosten. Das muss in Form von deutlich niedrigeren TAL-Entgelten berücksichtigt werden." Das Verwaltungsgericht Köln und der Europäische Gerichtshof haben bestätigt, dass bei der Festlegung des TAL-Entgeltes die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen sind.

In einem aktuellen Gutachten quantifizieren nun die Professoren Gerpott und Winzer unter Rückgriff auf die von der Bundesnetzagentur in 2009 ermittelten Wiederbeschaffungskosten die tatsächlichen TAL-Kosten. Diese setzen sich zusammen aus den historischen Herstellungskosten und den voraussichtlichen Erneuerungsinvestitionen. Die Berücksichtigung tatsächlicher Kosten ergibt selbst bei einer Beteiligung der Wettbewerber am Vermarktungsrisiko für gebaute aber nicht mehr nachgefragte TAL ein maximal vertretbares Entgelt in Höhe von 4,24 Euro für die KVz-TAL und eine Preisobergrenze von 6,94 Euro für die HVt-TAL. "Diese Methodik muss zur Grundlage für die anstehende TAL-Entscheidung gemacht werden", appelliert Albers an die Bundesnetzagentur. "Die in der Vergangenheit angewendete Berechnungsgrundlage hat zu deutlich überhöhten Vorleistungspreisen geführt und entzieht den Wettbewerbern jährlich rund 400 Mio. Euro Investitionsmittel. Dies muss auch im Interesse des Breitbandausbaus in Deutschland und im Sinne der Verbraucher ein Ende haben".

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Pressestelle Reuterstr. 159, 53113 Bonn Telefon: (0228) 2499970, Telefax: (0228) 2499972

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