Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Aktueller Stand zur Revision der Pauschalreiserichtlinie

(Berlin) – Im gestrigen Webseminar zur Revision der Pauschalreiserichtlinie hat der Deutsche Reiseverband (DRV) über den aktuellen Stand und zu erwartenden Entwicklungen informiert. Reiserechtsexperte Prof. Dr. Ansgar Staudinger hat sich zur Diskussion um die Ausweitung des Geltungsbereichs der Pauschalreiserichtlinie auf Einzelleistungen geäußert – sein Fazit: „Die Absicherung von Einzelleistungen führt zu Überregulierung und zerschießt die gesamte Fülle des Vertragsrechts und ist so auch nicht vorgesehen.“ Er ergänzt: „Wenn jede Einzelleistung zur Pauschalreise werden würde, wo bleibt dann der Vorteil der Pauschalreise?“ Es sei wichtig, die Verbraucherinnen und Verbraucher intensiv über die Vorteile der Pauschalreise im Buchungsprozess aufzuklären. In Bezug auf die verbundenen Reiseleistung ergänzte Staudinger: „Wenn wir alles, was heute unter die verbundenen Leistungen fällt, zu einer Pauschalreise machen würden, wird das der Untergang der Vermittlerszene sein.“ Das gelte es zu verhindern.

Achim Wehrmann, Hauptgeschäftsführer des DRV, erklärte zu Beginn des Webseminars: „Die Pauschalreise bietet schon heute einen umfassenden Schutz der Reisenden. Keine andere Branche bietet eine solche Absicherung. Weitere Verpflichtungen für die Reiseveranstalter, wie sie der aktuelle Gesetzentwurf der EU-Kommission vorsieht, werden dazu führen, dass immer mehr Kunden ungeschützt verreisen. Denn sicher ist, eine weitere Verschärfung wird zu unvermeidlichen Preiserhöhungen bei Urlaubsreisen führen – und damit zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen. Das kann so nicht gewollt sein.“

Die Bundespolitik hat sich in wichtigen Kritikpunkten bereits hinter die Industrieposition des DRV und weiterer Verbände der Reisewirtschaft gestellt. Insbesondere die angedachte Drei-Stunden-Regelung sieht auch das Bundesjustizministerium kritisch. Damit würde de facto die verbundene Reiseleistung wegfallen und Reisebüros kämen fast automatisch in die Veranstalterhaftung. Gleichzeitig wird dadurch die Angebotsvielfalt im Markt eingeschränkt – zum Nachteil für Reisebüros und ebenso für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wie sinnvoll ist die Ausweitung des Geltungsbereichs der Pauschalreiserichtlinie auf Einzelleistungen?

Aus Sicht des Reiserechtsexperten Staudinger ist es überhaupt nicht sinnvoll, jede Einzelleistung auf das Absicherungsniveau der Pauschalreise zu ziehen. Er sagt. „Es muss Einzelleistungen, verbundene Reiseleistungen und Pauschalreisen geben. Nur so bleibt die Vielfalt erhalten. Und es gibt in der EU auch keinen Ansatz die Einzelleistung zu etwas anderem zu machen als zu einer Einzelleistung.“ Eine Ausweitung der Absicherung auf alle Einzelleistungen mache weder ökonomisch, noch rechtlich Sinn.

Auf der anderen Seite sieht Prof. Staudinger allerdings die Notwendigkeit, mögliche Schlupflöcher, bei der Buchung über Buchungsplattformen zu schließen. „Hier sei zu überlegen, ab wann eine Buchungsplattform zum Reiseveranstalter wird – mit den entsprechenden Pflichten.“

Wie sieht der Zeitplan zur Revision der Pauschalreiserichtlinie aus?

Für Herbst ist die Lesung im EU-Parlament zur Novellierung vorgesehen – ein Workshop mit Stakeholdern ist angekündigt. Ende November soll dann der Entwurf einer Position des Parlaments vorliegen. Mit einer Verabschiedung ist nicht vor Ende 2025 zu rechnen. Für die Umsetzung in nationales Recht bleiben dann 18 bis 30 Monate. Möglicherweise Ende 2027 ist somit mit einem Inkrafttreten in Deutschland zu rechnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reiseverband e.V. (DRV), Lietzenburger Str. 99, 10707 Berlin, Telefon: 030 28406-0, Fax: 030 28406-30

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