Pressemitteilung | Deutscher Familienverband e.V. (DFV)

Aktuelle Familienpolitik: Von wegen Förderung der Familien

(Bad Krozingen) - Jeder spürt es, und verschiedene Untersuchungen zeigen es auch, dass unser neues Jahrhundert und die angebliche Spaßgesellschaft sich – nicht erst seit dem 11. Sept.2001 – auf alte, beständige Werte, wie die Familie, besinnt. Man sucht die Lebenserfüllung heute wieder weniger Jahren in Selbstentfaltung und Konsum, heißt es beim Deutschen Familienverband. „Das Ich verliert gegenüber dem Wir an Gewicht, die Anti- Familienstimmung hat ihren Zenit überschritten“ so der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Günther Koolmann am 15. März.

Der Verband weist darauf hin, dass die Politik diesen Trend im Jahr der Bundestagswahlen werbewirksam aufgegriffen hat. Allerdings seien die politischen Signale halbherzig und häufig nicht ehrlich. Familie habe sich schon immer gut als Wahlkampfthema geeignet, um danach in der politischen Versenkung zu verschwinden. „ Ein echtes Umlenken von Sozial- u. Gesellschaftspolitik zu Gunsten der beide Bereiche tragenden Familie, wird nicht geplant“, so der Präsident des Verbandes.

Politisches Fakt bleibe:

Die teure Steuerreform hat Familien mit Kindern weniger als Kinderlosen gebracht und zwar um so weniger, je mehr Kinder sie haben.

Die Anhebungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag werden weiterhin als wunderbare staatliche Leistung verkauft, obwohl sie lediglich verfassungskonforme Gerechtigkeit darstellen und von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erzwungen wurden.

Die familienfeindlichen Verbrauchssteuern steigen weiter, so dass Familien einen großen Teil der angeblichen Vergünstigungen aus der eigenen Tasche zahlen.

Schon die Durchschnittsverdiener Familie (30.000 Euro Jahresbrutto) mit 2 Kindern liegt wirtschaftlich auf Höhe des steuerrechtlichen Existenzminimums, mit zunehmender Kinderzahl gravierend darunter.

Die als familienfreundlich gepriesene Rentenreform verteilt weiterhin von den Eltern mehrerer Kinder hin zu den Kinderlosen und Kinderarmen um. Sie senkt auch noch den Wert des einzigen Erziehungsjahres ab, dass Müttern zusteht, die ihre Kinder bis 1992 geboren haben. Marginale Kindbezogene Verbesserungen der Rentenreform greifen – wie übrigens die 1992 beschlossenen drei Erziehungsjahre auch – erst für Rentenzugänge in 25 bis 30 Jahren, wenn der Zeithorizont der Rentenreform bereits endet. Vor allem die Höherbewertung für Zeiten der Erziehung von Kindern unter 10 Jahren führt zu willkürlichen, ungerechten und komplizierten Ergebnissen.

Fazit des Deutschen Familienverbandes: Eltern investieren in die Zukunft und ernten auf der ganzen Bandbreite Konsumverzicht, ja Armut, wie auch der Armutsbericht der Bundesregierung im vergangen Jahr und der kürzlich veröffentlichte Kinder- u. Jugendbericht bestätigen. Für Günther Koolmann ist es empörend, wenn vor diesem Hintergrund Verbesserungen der Kinderbetreuung als ultimative Lösung angepriesen werden, um Eltern volle Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und Familien so aus der Armutsfalle zu holen.

„Der Ausbau von Betreuungseinrichtungen, so notwendig er ist, kann monetäre Entlastungen für Familie nicht ersetzen. Wir brauchen beides. Aber die gesellschaftlichen Strukturen und die politischen Signale richten sich immer mehr wirtschaftsfreundlich u. Eltern-feindlich an voller Erwerbstätigkeit aller Menschen, auch aller Eltern, aus und keineswegs an mehr Zeit für Familie und Kinder. „Entweder keine Zeit oder kein Geld für Kinder – das ist eine selbst zerstörerische Alternative, ein Armutszeugnis unserer Gesellschaft“ so der Verbandspräsident.

Der Deutsche Familienverband verweist die Politik dagegen auf das schlüssige familienpolitische Forderungspaket des Verbandes, das über das Wahljahr 2002 hinaus Gültigkeit hat.

Die Forderungen des Deutschen Familienverbandes:

Steuergerechtigkeit: Sächliches Existenzminimum, Betreuungs- und Erziehungsbedarf des Kindes müssen von der Einkommensteuer freigestellt sein. Dafür ist ein Kinderfreibetrag von mind. 6.545 €/Jahr erforderlich, der regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst und mit dem Kindergeld verrechnet wird. Verbrauchsteuern, die auf den Kindesunterhalt entfallen, müssen darüber hinaus den Familien zusammen mit dem Kindergeld pauschal zurückerstattet werden.

Das Kindergeld muss zügig auf 265 € erhöht werden. Das entspricht der maximalen steuerlichen Wirkung des geforderten Freibetrages. Bei hohen Einkommen handelt es sich damit beim Kindergeld ausschließlich um Steuerrückerstattung, bei niedrigeren Einkommen nimmt der Förderanteil des Kindergeldes zu. In weiteren Schritten muss das Kindergeld auf 330 € pro Kind und Monat steigen, um auch die Rückerstattung von Verbrauchsteuern zu gewährleisten und Kinder aus einkommensschwachen Familien wirkungsvoll vor Sozialhilfeabhängigkeit zu bewahren.

Das seit 1986 nicht erhöhte Erziehungsgeld muss auf 600 € angehoben und auf das dritte Jahr der Elternzeit ausgedehnt werden. Die Einkommensgrenzen (ab 7. Monat des Kindes) sind so zu erhöhen, dass Familien mit Durchschnittseinkommen wieder, wie bei Einführung 1986, die volle Leistung erhalten.

In der Rente müssen Erziehungsleistung und Beitragsleistung aus Erwerbstätigkeit gleich bewertet werden, weil beide in gleichem Maße Voraussetzung für einen funktionierenden Generationenvertrag sind. Als Vorstufe zu einer grundlegenden Familienorientierten Rentenreform ist innerhalb des bestehenden Rentensystems die Verlängerung der Erziehungszeitenanrechnung auf sechs Jahre bei einem gleichzeitigen Rückschnitt der Rentenanwartschaften Kinderloser erforderlich.

Die Sozialversicherungssysteme müssen sich aus ihrer Arbeitnehmerfixierung lösen und eine breitere Beitragsbasis gewinnen: Alle Einkünfte und alle Steuerbürger, also auch Selbständige und Beamte, müssen ohne Beitragsbemessungsgrenze, aber mit einer Begrenzung der Ansprüche einbezogen werden. Um die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragszahler zu berücksichtigen, muss sich die Beitragsberechnung an der Einkommensteuerschuld orientieren.


Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbstätigkeit müssen Eltern die Freiheit der Wahl geben und zum Beispiel für Erziehende mit mehreren Kindern auch ein angstfreies Nacheinander von Erziehungs- und Erwerbsphase ermöglichen. Dazu gehören neben der dreijährigen Elternzeit ein in der Realität durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit und eine Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit, die Umstiege zwischen Familien- und Erwerbsarbeit erleichtert.

Familien brauchen altersgerechte Kinderbetreuungsangebote, die das Wohl des Kindes und nicht die Bedürfnisse der Wirtschaft in den Vordergrund stellen. Für Kinder unter 3 Jahre muss Familienpolitik vorrangig die Familie in die Lage versetzen, ihre Kinder selbst zu betreuen.

Familiengerechtes Wohnen und Wohnumfeld setzen eine Wohnungs- und Städtebaupolitik voraus, die auf allen Ebenen die Bedürfnisse von Menschen mit Kindern in den Vordergrund stellt – von der Stadtplanung bis zur Wohnungsbauförderung. Hierfür hat der Deutsche Familienverband den Kriterienkatalog „Familienfreundliches Wohnen“ entwickelt. Ein Grundsatz lautet dabei: Soviel Wohneigentum wie möglich, soviel Mietwohnraum wie nötig.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V. Luisenstr. 48 10117 Berlin Telefon: 030/30882960 Telefax: 030/30882961

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