Aktuelle BGH-Entscheidung zur ständigen Meisterpräsenz im Hörgeräteakustiker-Handwerk
(Mainz) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Urteilsveröffentlichung zur "Meisterpräsenz" (I ZR 222/11) betont, dass eine nichtfachmännische Arbeit im Hörgeräteakustiker-Handwerk weitreichende Folgen haben kann und daher "- von ganz engen Ausnahmefällen abgesehen - für jede Betriebsstätte ständige Meisterpräsenz zu verlangen" ist.
Der BGH führt in seinem Urteil aus: "Eine ordnungsgemäße und dementsprechend mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführte Untersuchung und Beratung des Kunden erfordert eine fundierte und deshalb nur von einem Hörgeräteakustik-Meister zu erbringende Leistung." Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit ist im Hinblick auf die Gesundheitsinteressen der Bevölkerung gerechtfertigt, so der BGH.
Mit der BGH-Entscheidung sind gleichzeitig die bisher starren Öffnungszeiten für die Fachgeschäfte gelockert worden. Um eine gesundheitliche Gefährdung der Kunden auszuschließen, dürfen ohne Anwesenheit des Meisters aber lediglich Tätigkeiten wie z.B. Batterienverkauf oder Terminvergaben vorgenommen werden.
Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) erklärt: "Die Arbeit des Hörgeräteakustikers war schon immer gefahrengeneigt. Daher ist die Meisterpräsenz auch so wichtig in unserem Handwerk." Leistungen wie z.B. Beratung, Untersuchung, Anpassen von Hörsystemen und Ohrabformungen dürfen nur unter Anwesenheit des Meisters ausgeübt werden, so Marianne Frickel.
Wer am Hörgeräteakustiker-Meister verbotener Weise spart, riskiert die Gesundheit der Bevölkerung, stellt Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer der Innung fest.
Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk
Mit 5.000 Hörakustiker-Betrieben und ca. 12.000 Hörakustikern versorgt das Hörgeräteakustiker-Handwerk ca. 2,5 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, digitalen Hörsystemen. Darüber hinaus bieten Hörakustiker einen passgenauen Gehörschutz, sowie technische Hilfen für Gehörlose an. Hörgeräteakustiker werden am zentralen Ausbildungscampus in Lübeck, mit der Akademie für Hörgeräteakustik und der Bundesoffenen Landesberufsschule für Hörgeräteakustiker, ausgebildet.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha)
Ralf Struschka, Referent, Öffentlichkeitsarbeit
Wallstr. 5, 55122 Mainz
Telefon: (06131) 965600, Fax: (06131) 9656040
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