Aktuelle BFH-Entscheidung / Personalberatung ist keine Arbeitsvermittlung
(Bonn/Berlin) - Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Antonio Schnieder, begrüßt eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur rechtlichen Einordnung der Tätigkeit als Personalberater (Urteil vom 18. Juni 2009 - V R 57/07). Das oberste deutsche Finanzgericht macht damit klar, dass die Personalberatung eine "fundierte und qualifizierte Empfehlung zur Besetzung" von Führungspositionen ist und nicht unter den Begriff der Arbeits- oder Personalvermittlung fällt. Der BDU hat das Verfahren von Beginn an mit begleitet.
"Mit dieser Entscheidung ist eine jahrelange Diskussion und Unsicherheit über die Einordnung der Beratung bei der Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften beendet", begrüßt BDU-Präsident Schnieder das Urteil. Eine wesentliche Begründung war für die BFH-Richter, dass Personalberater unter anderem die zu besetzende Stelle analysieren und das fachliche und persönliche Anforderungsprofil mit erarbeiten. Darüber hinaus würden die Bewerber qualifiziert beurteilt und die Auftraggeber bei Einstellungs-, Arbeits- und Vergütungsthemen beraten.
Durch die Entscheidung der Bundesrichter unterliegen die Dienstleistungen von Personalberatern ins Ausland - genauso wie von Managementberatern - nicht der deutschen Umsatzsteuer. Nach Einschätzung des Verbandes ist aber auch die Frage, ob selbständige Personalberater Gewerbesteuer abführen müssen, von dem Richterspruch berührt. Bislang hatte der BFH die Auffassung vertreten, dass das übliche Vergütungsmodell der Personalberater - ein Drittel des Honorars bei Auftragsvergabe, eines bei Vorstellung geeigneter Kandidaten und eines bei Abschluss eines Arbeitsvertrages - in der Regel zur Gewerbesteuerpflicht führt. "Diese Rechtsprechung kann so nicht mehr aufrecht erhalten werden", ist sich BDU-Präsident Schnieder sicher.
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