Aktionsplan E-Commerce der Bundesregierung: Fairness, aber bitte ohne Generalverdacht
(Berlin) - Besser spät als nie: Die Bundesregierung hat sich (etwas mehr als drei Wochen vor der Bundestagswahl) auf einen gemeinsamen Aktionsplan für den Umgang mit Importen aus Drittstaaten geeinigt. Hierzu sagt Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales vom bevh:
"Positiv ist, dass das Strategiepapier entsprechend unserer Forderung prüft, wie bereits bestehende Gesetze effektiver durchgesetzt werden und die vielen Einzelmaßnahmen besser zusammenwirken können. Dies gilt insbesondere für die bessere Kontrolle von Importen aus Drittstaaten durch C2M-Anbieter wie Temu, die mit fragwürdigen Geschäftspraktiken dem fairen Wettbewerb in Europa schaden. Falsch ist hingegen der Ansatz, wegen einzelner Anbieter den gesamten E-Commerce in Misskredit zu bringen. Stattdessen sollte man sich darauf konzentrieren, die Chancen des Onlinehandels zu nutzen, um Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zu fördern. Der Onlinehandel ist die am schnellsten wachsende Drehscheibe für die Aufbereitung und den Weiterverkauf gebrauchter Waren. Täglich finden Millionen gebrauchter Produkte im Re-Commerce einen neuen Besitzer und tragen so zur Ressourcenschonung bei. Darüber hinaus gibt es keinen Grund, Verbraucherinnen und Verbraucher im Onlinehandel pauschal als besonders schutzbedürftig einzustufen. Aktuelle Umfragen zeigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kaufentscheidungen beim Online-Shopping bewusst und souverän treffen."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), Frank Düssler, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedrichstr. 60 (Atrium Friedrichstr.), 10117 Berlin, Telefon: 030 2061385-0