Aktionsgemeinschaft von Handels- und Dienstleistungsverbänden: Ungleichbehandlung durch Ökosteuer verfassungswidrig
(Berlin) - Die Handels- und Dienstleistungsunternehmen werden durch die geplanten Strom- und Mineralölsteuererhöhungen weiter diskriminiert und in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt. Darauf haben jetzt 14 führende Handels- und Dienstleistungsverbände unter der Federführung des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) in einer gemeinsamen Eingabe an die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages hingewiesen. Die Aktionsgemeinschaft nimmt damit rechtzeitig vor der Anhörung des Finanzausschusses zum "Gesetzentwurf zur Fortführung der ökologischen Steuerreform", die am kommenden Montag, den 4.10.1999 stattfinden wird, Stellung.
Die rot-grüne Regierungskoalition habe einen ermäßigten Steuersatz für besonders energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Landwirtschaft beschlossen, um diese Wirtschaftsbereiche nicht voll mit den Steuererhöhungen zu belasten. Die energieintensiven Unternehmen im Handels- und Dienstleistungssektor werden hingegen voll belastet. "Diese Ungleichbehandlung des industrienahen Handels- und Dienstleistungsgewerbes halten wir für verfassungswidrig, da sie gegen den Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt", heißt es in der Stellungnahme. Energieintensiv seien beispielsweise Be- und Verarbeitungsvorgänge bei Holz oder Metallen, fachgerechte Papierlagerung, Mischen von Farben und viele andere Bereiche mehr. Unternehmen der besonders stark betroffenen Kühlhausbranche würden in diesen Tagen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Eine Musterrechnung mache den krassen Unterschied deutlich: Ein betriebliches, produktionseigenes Kühlhaus mit 425 Mitarbeitern zahle im Vergleich zum Kühlhaus, das als Dienstleister tätig ist, bei technisch gleichem Vorgang und identischer Beschäftigtenzahl pro Jahr 1.056.000 DM weniger Steuern. Dies unter Berücksichtigung der Entlastung bei den
Sozialabgaben.
Eine unterschiedliche Steuerlast bei deckungsgleichen Tatbeständen führe zu teilweise empfindlichen Wettbewerbsverzerrungen, da für die gleichen Bearbeitungsvorgänge unterschiedliche Kosten entstünden. Mit der für den 1. Januar 2000 vorgesehenen zweiten Stufe der sogenannten Ökosteuer werde die Branche verstärkt diskriminiert. Die 14 Verbände der Aktionsgemeinschaft forderten den Gesetzgeber daher auf, die bestehenden Wettbewerbsnachteile zu beseitigen, auch im Interesse der Arbeitsplatzsicherung in den innovativen Handels- und Dienstleistungsunternehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels