Ahndung von Wettbewerbsverstößen dient dem fairen Wettbewerb im Kfz-Aftermarket
(Ratingen) - In den letzten Monaten musste der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) verstärkt gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen. Grund dafür war die Verletzung geltenden Rechts durch Autohäuser verschiedener Fahrzeughersteller. Der GVA ist nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb befugt, Wettbewerbsverstöße in der Branche im eigenen Namen geltend zu machen. Seine diesbezügliche Aktivlegitimierung ist von zahlreichen Gerichten anerkannt worden.
Falsche Aussagen führen Verbraucher in die Irre
Das vornehmste Ziel des GVA ist, die Grundlagen für fairen Wettbewerb im gesamten Kfz-Teile- und Servicemarkt zu erhalten. Der GVA hat, um die Interessen seiner Mitglieder zu schützen, unter anderem die Aufgabe, gegen Marktakteure vorzugehen, die diese Wettbewerbsregeln verletzen. In den letzten Monaten hat der Verband mehrere kostenpflichtige und mit Vertragsstrafen für den Wiederholungsfall versehene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen von verschiedenen Autohäusern erwirken müssen, die gegen geltendes Recht verstoßen haben. Darunter fielen etwa Zeitungsanzeigen oder auch Aufkleber auf Serviceheften, die den Verbrauchern den Eindruck vermittelten, dass Garantieansprüche davon abhängen, dass Service- und Wartungsarbeiten ausschließlich durch autorisierte Werkstätten durchgeführt werden. Aussagen dieser Art widersprechen der aktuellen Kfz-GVO (EG) Nr. 461/2010. Aufgrund der Kartellrechtswidrigkeit werden sie von Fahrzeugherstellern selbst in der Regel nicht verwendet. Nutzen Autohäuser solche Aussagen etwa in der genannten Weise, verstoßen sie gegen § 5 Abs. 1 Ziff 1 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb).
Röhl: "Sensibilität für wettbewerbskonformes Verhalten schärfen"
GVA-Präsident Hartmut Röhl äußerte sich zu diesem Thema wie folgt: "In der Vergangenheit sind wir gegen mehrere Fahrzeughersteller wegen vergleichbarer Formulierungen in Fahrzeughandbüchern und -serviceheften, die mit den Neuwagen ausgeliefert wurden, ebenso entschlossen vorgegangen. Unser Handeln zeigte damals rasch Wirkung: Die Hersteller verzichteten fortan auf solche falschen Aussagen. Wir hoffen, dass ein vergleichbar konsequentes Vorgehen auch bei den Autohäusern die Sensibilität für wettbewerbskonformes Verhalten schärft." Röhl weiter: "Das entschlossene Einschreiten des GVA gegen Wettbewerbsverstöße sollte sich auch bei den Autohäusern herumsprechen, so dass vergleichbare juristische Schritte des Verbands in Zukunft gar nicht mehr nötig sein werden. Die gebundenen Betriebe gehören ebenso zu unseren geschätzten Kunden, wie freie Mehrmarkenwerkstätten. Und ich bin mir sicher, dass fairer Wettbewerb im Interesse aller am Markt beteiligten Unternehmen ist." Der GVA wird sich auch in Zukunft für die Einhaltung der Spielregeln im gesamten Kfz-Aftermarket, gleich ob frei oder gebunden, engagieren. "Das geschieht auch im Interesse der Verbraucher.", unterstreicht GVA-Präsident Hartmut Röhl.
Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.
Alexander Vorbau, Referatsleiter, Öffentlichkeitsarbeit
Gothaer Str. 17, 40880 Ratingen
Telefon: (02102) 77077-0, Telefax: (02102) 77077-17
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