AGVU begrüßt Klarstellung von Selbstentsorgerpflichten durch den Bundesrat
(Berlin) - Unternehmen, die sich nicht an der haushaltsnahen Wertstoffsammlung beteiligen, müssen durch Einrichtung geeigneter Erfassungs- und Verwertungsstrukturen die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen der Verpackungsverordnung selbst sicherstellen. Das hat der Bundesrat heute (5. Oktober) klargestellt. Danach sind Geschäftsmodelle unzulässig, die darauf abzielen, die in Verkehr gebrachten Verpackungen auf Kosten anderer Unternehmen oder der Kommunen zu entsorgen.
Bisher werden in einigen Branchen Verpackungen an Verbraucher abgegeben, ohne für die Kosten der haushaltsnahen Wertstoffsammlung aufzukommen oder den Rücklauf auf andere Weise sicherzustellen. Repräsentative Verbraucherbefragungen haben ergeben, dass nur eine winzige Minderheit der Kunden Verpackungsabfall tatsächlich zur Verkaufsstelle zurückbringt. Stattdessen werden die Verpackungen zum größten Teil in die Wertstofftonne gegeben. Dies führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten rechtstreuer Unternehmen, die den Fortbestand der haushaltsnahen Sammlung gefährden.
Die AGVU sieht den heutigen Bundesratsbeschluss als Signal an die Behörden, gegen den offenkundigen Missbrauch bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung konsequenter vorzugehen. Die AGVU unterstützt in diesem Zusammenhang die verschärften Anforderungen an Mengenstromnachweise, die die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) vorgelegt hat. Die AGVU appelliert an die Marktteilnehmer, auch aus eigener Verantwortung eine ökologisch hochwertige und für die Verbraucher überzeugende Verpackungsverwertung zu bewahren.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU)
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