Pressemitteilung | k.A.

AGG darf nicht im Schnellverfahren beschlossen werden / Einzelhandel fordert Sachverständigenanhörung

(Berlin) - Anlässlich der ersten Beratung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Deutschen Bundestag unterstreicht der Handelsverband BAG seine Forderung, eine öffentliche Sachverständigenanhörung zu dem geplanten Gesetz im Rechtsausschuss durchzuführen.

„Die in der Stellungnahme des Bundesrates zum Ausdruck gebrachte Kritik an dem Gesetzentwurf ist vollständig berechtigt und wird von uns unterstützt“, erklärt Anton Wirmer, Sozialpolitischer Sprecher des Handelsverband BAG. Wie der Bundesrat hat auch der Handelsverband BAG eine strenge „Eins-zu-Eins“-Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien gefordert. „Insbesondere muss das Klagerecht des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft - selbst gegen den Willen des Betroffenen - gestrichen werden. Dieses Klagerecht passt nicht in die Struktur des Betriebsverfassungsgesetzes, das Rechte für den Betriebsrat nur bei Vorliegen eines kollektiven Tatbestands kennt, und stellt außerdem eine problematische Bevormundung der Betroffenen dar“, erläutert Wirmer.

Die Kritik des Bundesrates mache ein weiteres Mal deutlich, dass dringender Nachbesserungsbedarf bestehe und der Gesetzentwurf deshalb in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung diskutiert werden müsse. „Die Bundesregierung darf die Unternehmen nicht ohne Not mit unnötigen Kosten und bürokratischen Vorschriften belasten, nur weil sie ein Gesetzgebungsvorhaben im „Hau-ruck-Verfahren“ durchsetzen will“, so Wirmer. Dies entspreche nicht dem guten parlamentarischen Stil; den Betroffenen müsse Gelegenheit gegeben werden, ihre berechtigten Bedenken darzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Handelsverband BAG Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061200, Telefax: (030) 20612088

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