Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Afghanistan: Kein Stopp fürs Bundesaufnahmeprogramm!

(Berlin) - Seit 2022 können über das Bundesaufnahmeprogramm Menschen in Deutschland Zuflucht finden, die in Afghanistan wegen ihres Einsatzes für Demokratie und Menschenrechte, ihrer Kooperation mit westlichen Staaten oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden. Die Innenministerkonferenz fordert nun einen Stopp des Programms - der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert scharf, dass die Flüchtenden dabei als potentielle Straftäter dargestellt werden.

"Über das Bundesaufnahmeprogramm kommen Menschen zu uns, die westliche sowie deutsche Werte und Interessen in Afghanistan vertreten haben", erklärt Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Es handele sich in allererster Linie um Ortskräfte und ihre Familien, aber auch um Menschenrechtsaktivist:innen und Personen, die sich für ein demokratisches Afghanistan eingesetzt haben. "Sie im Stich zu lassen, wäre fatal."

Die Forderung nach Beendigung des Programms im Rahmen der Debatte um die Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern vermischt laut DAV unterschiedliche Sachverhalte und ist vor dem Hintergrund unserer verfassungsrechtlichen Werte höchst problematisch. "Über das Bundesaufnahmeprogramm können nur diejenigen nach Deutschland einreisen, die von einer meldeberechtigten Stelle vorgeschlagen werden", so der Rechtsanwalt. Bevor das geschehe, müssten strenge Auswahlverfahren und eine umfassende Sicherheitsprüfung durchlaufen werden. Der DAV-Vizepräsident macht klar: "Über das Bundesaufnahmeprogramm gelangen keine islamistischen Hassprediger ins Land, sondern Menschen, die ihr Leben für Freiheit und Demokratie aufs Spiel setzen. Das anders darzustellen und auf eine Ebene zu setzen, ist gefährlich und falsch."

Auch von einer Überlastung könne durch diese Maßnahme keine Rede sein. Nach jüngsten Berichten ist noch nicht einmal ein Drittel der Menschen, die eine Zusage für die Einreise erhalten haben, nach Deutschland gelangt. Lediglich etwas mehr als 500 Personen wurden in den vergangenen eineinhalb Jahren so über das Programm aufgenommen, das eigentlich für bis zu 1.000 Menschen im Monat gedacht war. "Während der schleppend langsamen Überprüfungen bleiben Wartende, deren Leben in Afghanistan bedroht ist, seit vielen Monaten im Ungewissen. Dies betrifft auch zahlreiche Anwältinnen und Anwälte", sagt von Raumer. Es seien also eher viel zu wenig als zu viele Menschen, die über das Bundesaufnahmeprogramm Schutz in Deutschland erhielten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(jg)

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