Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

„Ärztliche Gutachter nicht schlechter stellen als andere“ / Möhrle kritisiert Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

(Berlin) - „Es spricht dem Aufwand und der Leistung ärztlicher Sachverständiger Hohn, wenn die Vergütung für medizinische Gutachten auf den Stand von 1994 eingefroren wird“, kritisiert Dr. Alfred Möhrle, Vorsitzender des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer, die geplante Neuregelung der Vergütungssätze für medizinische Sachverständige im so genannten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Der interfraktionelle Gesetzentwurf soll am 12. Februar im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

„Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Vergütungssätze für ärztliche Sachverständige sind im Vergleich zu anderen Sachverständigengruppen völlig unzulänglich. Entschädigungen für medizinische Gutachten liegen derzeit durchschnittlich um etwa 53 Prozent unter den Entschädigungen anderer Berufsgruppen. Das jetzt vorgesehene Nullwachstum für die Mehrzahl der Gutachten ist zu wenig, um die Qualität der medizinischen Gutachten aufrechterhalten zu können und wird auf Dauer zu Konflikten bei der Kostenfestsetzung der Vergütung führen“, warnt Möhrle. Gerade bei komplexen Sachverhalten führe dies zu vermeidbaren Folgegutachten und –kosten. „Der vorliegende Gesetzentwurf darf nicht das letzte Wort sein. Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, Ärztinnen und Ärzte nicht schlechter zu stellen als andere Gutachter“, so Möhrle.

In einem Schreiben an die Bundesärztekammer bestätigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, dass „den medizinischen Sachverständigen von den Gerichten gegenwärtig eher vergleichsweise niedrige Stundensätze gewährt“ werden. Trotzdem sollen die Kernleistungen der Sachverständigen, die Erstellung von Gutachten z.B. zur Beurteilung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit oder zur Haftfähigkeit, lediglich mit 50 Euro pro Stunde, nach den Empfehlungen des Bundesrates vom 09.12.2003 sogar nur mit 45 Euro pro Stunde vergütet werden. Für die Masse ärztlicher Gutachten wird damit die Vergütung auf dem Stand von 1994 festgeschrieben. Schon damals lagen die Stundensätze für medizinische Sachverständige am unteren Ende der Verdienstmöglichkeiten vergleichbarer akademischer Berufe.

In Anbetracht der Fortschreibung der bisherigen krassen Ungleichbehandlung ärztlicher Sachverständiger fordert die Bundesärztekammer als Mindeststundensatz für medizinische Gutachten eine Gleichstellung mit Gutachten im Hochbau, Ingenieurwesen, Fahrzeugbau, graphischen Gewerbe, bei Kraftfahrzeugschäden und zur Kraftfahrzeugbewertung sowie bei Kraftfahrzeugunfallschäden. Maßstab für die Vergütung sollte die vom Bundesrat in der Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung beschlossene Höhe des Durchschnittshonorars für eine Arztstunde von 81,00 Euro sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Str. 1, 50931 Köln Telefon: 0221/40040, Telefax: 0221/4004388

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