Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Ärztliche Arbeitszeit im Krankenhaus: Notgroschen nicht ausreichend

(Berlin) – Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Volker Odenbach, hat die Bundesregierung aufgefordert, bei der Finanzierung der ärztlichen Arbeitszeit im Krankenhaus ein entschlosseneres Vorgehen zu zeigen.

„Den für 2003 in Aussicht gestellten Notgroschen von 100 Millionen EURO für zusätzliche Arztstellen verstehen wir als Signal, allerdings nicht als die Lösung des Problems“, sagte Odenbach. Alle Beteiligten wüssten, dass man für die Umsetzung des EuGH-Urteils zum ärztlichen Bereitschaftsdienst tatsächlich etwa 15.000 zusätzliche Ärzte benötige, die einen Personalkostenbedarf von etwa 1 Mrd. Euro nach sich zögen. Dem Versuch der Politik, mit eilig anberaumten Kleinstzahlungen die Diskussion über die Umsetzung der EuGH-Entscheidung zu unterdrücken, würden die Krankenhäuser mit aller Kraft widerstehen.

Der DKG-Präsident apellierte an die Beteiligten, sich zügig gemeinsam dem Thema „Ärztliche Arbeitszeit im Krankenhaus“ zu widmen und eine übergreifende Klärung herbeizuführen.

Kritik äußerte Odenbach zudem an der Ausgestaltung des „Notgroschens“, der an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist. So sieht die Regelung eine Zahlung nur dann vor, wenn die Krankenhäuser Mittel in gleicher Höhe, durch Verkürzungen der Verweildauer der Patienten oder eine verbesserte Wirtschaftlichkeit, selbst erwirtschaften. Der DKG-Präsident: „Solche Reserven sind angesichts der seit Anfang der neunziger Jahre dauernden Budgetierung längst ausgeschöpft.“ Zudem entstünden durch die künftige Anwendung der Fallpauschalen im Krankenhaus zunächst erhebliche zusätzliche Kosten. So lägen allein die Umstellungskosten bei etwa 0,5 Mrd. EURO, stellte Odenbach klar.

Der Deutsche Bundestag hatte am 14. Dezember 2001 in 3. Lesung mit dem Fallpauschalengesetz für Krankenhäuser beschlossen, das Krankenhausbudget in den Jahren 2003 und 2004 um jeweils 100 Millionen EURO zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen von Ärzten sowie zur Überführung von Bereitschaftsdiensten in Schichtdienste anzuheben.


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.242 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,5 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 110 Mrd. DM Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Gst. Berlin Straße des 17. Juni 110-114 10623 Berlin Telefon: 030/398010 Telefax: 030/39801302

NEWS TEILEN: