Ärztin gewinnt Prozess gegen Krankenhaus in Herne / Tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden im Schnitt nicht überschreiten / Bundesarbeitsgericht Erfurt verweist auf Höchstgrenzen
(Köln) - Bereitschaftsdienste gehören zur Arbeitszeit und diese darf acht Stunden täglich nicht überschreiten. Sie kann nur dann auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Dies hat das Bundesarbeitgericht in Erfurt in einer heutigen Entscheidung nochmals unterstrichen. Ein entsprechendes Urteil hatte bereits im vorigen September der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Brüssel gefällt. Die nun vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt klagende 40-jährige Kinderchirurgin war in Deutschland zuvor schon in zwei Vorinstanzen erfolgreich gewesen. Sie hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass an ihrem kirchlichen Krankenhaus in Herne in einem "Hausvertrag" insbesondere wegen der Bereitschaftsdienste eine längere Arbeitszeit vereinbart worden war.
"Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist ein wichtiger Erfolg für den Marburger Bund und eine große Hilfe für die betroffene Ärztin", kommentierte Rudolf Henke, Landesvorsitzender des Marburger Bundes Nordrhein Westfalen/Rheinland-Pfalz den Prozessausgang. Auch nach der Neufassung des Arbeitszeitgesetzes bleibt somit Druck in dem Thema. "Wir müssen nun schnell zu Tarifergebnissen kommen, damit Ärzte vor Übermüdung und Patienten vor übermüdeten Ärzten bewahrt werden", fordert Rudolf Henke. Bundestag und Bundesregierung müssen ihren Zeitplan überarbeiten und die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zugesicherten Finanzmittel früher als bisher geplant bereitstellen, unterstrich Henke.
Der Marburger Bund fordert für die Verbesserung der derzeit unhaltbaren Arbeitszeit-Situation in den 2240 Krankenhäusern in Deutschland bis zum Jahr 2006 mindestens 900 Millionen Euro. Bisher sind lediglich 700 Millionen Euro bis zum Jahr 2009 vorgesehen.
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