Pressemitteilung | Virchowbund - Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Ärzteverbände in Berlin lehnen Gröhe-Gesetz zur Krankenhausermächtigung ab

(Berlin) - Die Ärzteverbände BDPM, MEDI Berlin und NAV-Virchow-Bund Berlin weisen die Pläne des Gesundheitsministeriums (PsychVVG) zur Ausdehnung der Versorgungsrechte von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung als Angriff auf die ambulanten vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen zurück.

Bereits am vergangenen Donnerstag hatte die Vertreterversammlung der KV Berlin das Vorhaben in zwei einstimmig gefassten Beschlüssen kritisiert. BDPM-Präsident Dr. Christian Messer: "Die Politik setzt sich dem Vorwurf aus, Doppelstrukturen anzustreben mit dem Ziel, Krankenhäuser für die Übernahme ambulanter Behandlungen finanziell bevorzugt auszustatten, und das zu Lasten der bereits bestehenden kostengünstigen Strukturen."

Auch die Vorsitzenden des MEDI Verbundes Berlin, Dr. Matthias Lohaus, und des NAV-Virchow-Bundes Berlin, Dipl.-Med. Mathias Coordt, sind sich hier einig: "Dieses Gesetzesvorhaben ist ein Angriff auf alle niedergelassen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten, die jetzt zusammenstehen müssen, um das Gesetz zu verhindern."

Das Bundeskabinett hat am 3.8.2016 das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)" auf den Weg gebracht. Beabsichtigt ist die weitgehende Ausdehnung der Versorgungsrechte von Kliniken für die ambulante Patientenbehandlung. Vorgesehen ist dies hier zunächst für psychische Krankheiten.

Dr. Messer: "Bereits heute klagen zwei Drittel der Psychiatrischen und Psychosomatischen Kliniken über fehlendes qualifiziertes therapeutisches Personal. Absehbare Konsequenz des Vorhabens wäre, dass die geplante Ausweitung allenfalls durch geringer qualifizierte Kräfte realisierbar wäre. Pläne zur Schaffung eines neuen Heilberufs - wieder unter unabsehbaren Kosten - scheinen in diesem Zusammenhang zu stehen." Zum Schaden der Patienten und Krankenkassen werde darüber hinaus die notwendige Behandlungskontinuität durch Hausärzte, grundversorgende Fachärzte und Psychologische Psychotherapeuten in unsinniger Weise behindert. Ebenso problematisch sei die vorgesehene Verpflichtung, die Krankenhäuser privilegiert unabhängig von der geltenden Bedarfsplanung zur ambulanten Leistungserbringung zu Lasten der Krankenkassen zuzulassen.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Bundesgeschäftsstelle Berlin Klaus Greppmeir, Hauptgeschäftsführer Chausseestr. 119b, 10115 Berlin Telefon: (030) 288774-0, Fax: (030) 288774-15

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