Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Ärztetag: Gesetzgeber muss Rechtslage bei PID klären

(Ludwigshafen) - Die Ärzteschaft hat an den Gesetzgeber appelliert, rechtliche Klarheit über die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) herzustellen. Es müsse geklärt werden, inwieweit genetische Untersuchungen von Embryonen vor einer möglichen Übertragung in die Gebärmutter mit der geltenden Rechtslage zu vereinbaren seien. Für den Fall einer Zulassung der PID müsse das Parlament weitere Kriterien für eine maximale Eingrenzbarkeit dieser Methode mitgestalten, fordert der 104. Deutsche Ärztetag in Ludwigshafen.

"Bedingt durch die derzeit ungeklärte Rechtslage in Deutschland, sehen sich Ärzte häufig dazu gedrängt, ratsuchende Paare in dieser Konfliktsituation auf eine Behandlung im Ausland hinzuweisen und sich dadurch möglicherweise strafbar zu machen. Dies ist für die Ärzteschaft eine untragbare Situation", heißt es in einem Beschluss des Ärztetages.

Mit der Veröffentlichung des "Diskussionsentwurfs zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik" im Februar 2000 habe die Ärzteschaft die öffentliche Diskussion angestoßen und das Problembewusstsein geschärft. "Die Ärzteschaft hat keine Entscheidung getroffen, sondern für den Fall einer Zulassung die engstmögliche Zulässigkeit der ärztlichen Durchführung für PID beschrieben und einen möglichen Verfahrensweg aufgezeigt", unterstrich das Ärzteparlament. Es sei Aufgabe der Ärzteschaft, in dem gesellschaftlichen Diskurs auf ethische Probleme hinzuweisen, vor denen Ärzte mit ihren Patientinnen und Patienten stehen. In diesem Zusammenhang sei es unerlässlich, die offenen Fragen zu klären:

- Wie wird im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) mit Embryonen verfahren, die sichtlich erkennbare Zellveränderungen haben?

- Wie lässt sich gewährleisten, dass der Embryo nur auf die genetischen Belastungen oder Chromosomenstörungen der Eltern untersucht wird?

- Ist auszuschließen, dass die Entnahme einer Zelle zur Diagnostik keine Schädigung des "Rest"-Embryos zur Folge hat?
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- Darf ein künstlich gezeugter Embryo im Reagenzglas nicht untersucht werden, während ein Embryo im Mutterleib jederzeit untersucht werden darf?

- Lässt sich die Möglichkeit eines Spätschwangerschaftsabbruchs nach Pränataldiagnostik mit einem Verbot der PID widerspruchsfrei vereinbaren?

Die Frage der Zulässigkeit der PID bedürfe einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung. "Dabei bilden die normativen Maßstäbe der Verfassung den Rahmen des ethischen Diskurses. Hierzu gehören die Würde des Menschen, die Wahrung grundlegender Ansprüche und Rechte, aber auch die Widerspruchsfreiheit der Normen und die Verhältnismäßigkeit", heißt es in dem Beschluss des Ärztetages.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Str. 1 50931 Köln Telefon: 0221/40040 Telefax: 0221/4004388

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