Ärztetag beschliesst neue Formen von Ärzte-Kooperationen / Konkurrenz zwischen Einzelpraxis und Ärztezentrum bietet Chancen für wenige und Risiken für viele!
(Bonn) - Was die Ärzte in Bremen anlässlich des Deutschen Ärztetages beschlossen haben, mag auf den ersten Blick auch auf den einen oder anderen Zahnarzt einen Reiz ausüben: Neue Kooperationen untereinander und mit anderen Fachberufen. Praxissitze an mehreren Orten und keine Beschränkung mehr für die Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft. Teil-Gemeinschaftspraxen sollen nach Änderung der neuen Musterberufsordnung ebenso möglich sein wie die Gründung von Ärztegesellschaften.
Expressis verbis haben die Ärzte das tradierte Berufsbild des in Einzelpraxis tätigen Arztes zur Disposition gestellt, sagt dazu Christian Berger, stellvertretender Vorsitzender des BDIZ/EDI, aber Einzelpraxen sind bei den Ärzten anders als bei den Zahnärzten ohnehin eine Minderheit. Ein Großteil der Ärzte arbeitet bereits heute als Angestellte in Ärztezentren, Kliniken und Krankenhäusern das unterscheidet sie von den Zahnärzten. Die Politik fördere zudem den Trend zu Fach-Zentren, zu Schwerpunkt-Ärztegemeinschaften für bestimmte Krankheitsbilder und zu Ambulatorien.
Einen fachlichen Druck gibt es in der Zahnheilkunde nicht, auch wenn sich der eine oder andere Zahnarzt in seiner Praxis auf ein besonderes Verfahren spezialisiert: In der Regel sind wir, ob Implantologen, Parodontologen oder was auch immer, vor allem die Hauszahnärzte unserer Patienten mit ihren gesamten zahnmedizinischen Bedürfnissen. Gerade diese flächendeckende Breite unserer individuell orientierten Praxen macht uns freier von Fremdbestimmung und stabiler gegen Lenkungspolitik von Politik, von Krankenkassen oder von Investoren, ruft Christian Berger in Erinnerung. Berufausübungsgemeinschaften können auch in der Zahnheilkunde und in der Implantologie Sinn machen auch hier gebe es bereits einzelne Zentren, die mit Spezialtherapien die breiten Versorgungsangebote der Einzelpraxen optimieren, eine tendenzielle Entwicklung in diese Richtung sei aber kein Berufsbild der Zukunft. Die normale Implantologie soll weiterhin in jeder Zahnarztpraxis ausgeübt werden können.
Ärzte und Zahnärzte leisten bereits heute einen Spagat, um die Zukunft der Praxen zu bewältigen, und bieten eine hohe Behandlungsqualität trotz der bedrohlichen Rahmenbedingungen und das auch noch wohnortnah und familienfreundlich. Sollten sich auch in der Zahnmedizin technisch-geprägte Schwerpunktzentren etablieren, entziehe das den Einzelpraxen zunehmend den Boden für das Überleben und der Bevölkerung damit die Nähe und Vertrautheit der Praxis der Wahl.
Der Mut zur Freiheit, den der künftige Bundespräsident Horst Köhler in seiner Antrittsrede gefordert habe, betreffe auch den Mut zur Freiheit der Ärzte und Zahnärzte, ihren Mut, Fremdbestimmung zu trotzen. Der beste Schutz für die Freiheit der Berufsausübung sind unabhängige Einzelpraxen und starke Berufsverbände. Schon jetzt sei offensichtlich, wie sich der finanzschwache Sozialstaat krakenartig in die Behandlungsfreiheit einmische und damit in einen Bereich, der nicht zu seinen originären Aufgaben gehöre. Wenn wir gar zu rasch und zu blind auf die neuen Möglichkeiten neuer Kooperationen und Gesellschaften hereinfallen, schaffen wir etwas, was uns weiter unter Druck setzen wird: Abhängigkeiten, die uns mehr und mehr zu Angestellten und Anwendern von Medizintechnik machen. Wir vom BDIZ/EDI, so Christian Berger, setzen uns daher vehement für den Freien Beruf ein und fühlen uns dabei keineswegs allein in der zahnärztlichen Berufspolitik. Zukunft ist für uns Freiheit für unsere Praxen und unsere Patienten nicht ein Angestelltendasein mit vermutlich genormten Mustertherapien! Den Ärzten wünsche er Glück mit den neuen Praxisgesellschaften den Zahnärzten aber eine starke Berufsvertretung, die neben der Öffnung für neue Gedanken wie Berufsausübungsgemeinschaften auch die Freiheit der Einzelpraxen beschützt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. (BDIZ)
Christian Berger, stellv. Vorsitzender
Am Kurpark 5, 53177 Bonn
Telefon: 0228/9359244, Telefax: 0228/9359246
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