Ärztepräsident plädiert für umfassendes Klonverbot
(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat sich für ein umfassendes Klonverbot ausgesprochen. Diesem Votum sollte sich die Bundesregierung auch bei den Verhandlungen der Vereinten Nationen über ein Verbot des Klonens menschlicher Embryonen verpflichtet fühlen, forderte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe vor der morgigen Beratung (16. Oktober) des Parlaments über ein internationales Klonverbot. In Deutschland ist das Klonen von menschlichen Embryonen verboten - unabhängig von dem damit verfolgten Zweck. Schon der Versuch ist strafbar. An dieser eindeutigen Ablehnung jedweden Klonens sollten wir festhalten, sagte Hoppe. Sowohl beim reproduktiven als auch beim so genannten therapeutischen Klonen bzw. Forschungsklonen würden menschliche Embryonen regelrecht verbraucht, was im eklatanten Widerspruch zum Embryonenschutzgesetz stünde.
Die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle ist schützenswertes menschliches Leben, das nicht zur Disposition gestellt werden darf. Durch das Klonen von Embryonen würde aber menschliches Leben auf eine bloße Funktion reduziert. Klonierte Embryonen wären dann nur so genannter Biorohstoff für medizinische Experimente, kritisierte Hoppe. Die Ärzteschaft habe die Ablehnung des reproduktiven und des so genannten therapeutischen Klonens durch den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament begrüßt. Jetzt seien die Bundesregierung und die Europäische Kommission gefordert, diese Ablehnung des Klonens nicht weiter zu unterlaufen, zu relativieren oder in Frage zu stellen.
Zugleich forderte der Ärztepräsident die Forschungsminister der Europäischen Union auf, weiterhin von einer Förderung verbrauchender Embryonenforschung abzusehen. "Die gemeinschaftlichen Fördermittel des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms sollten ausschließlich für ethisch vertretbare Projekte eingesetzt werden", betonte Hoppe. Geschehe dies nicht, würden auch deutsche Finanzmittel zur Förderung von Forschungsprojekten eingesetzt, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. "Ein solches Vorgehen wäre eine grobe Missachtung unserer Wertvorstellungen und ethischen Grundsätze, wie sie im Grundgesetz und im Embryonenschutzgesetz verankert sind", sagte Hoppe.
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