Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Ärzte und Krankenkassen verbessern Qualität der kurativen Mammographie

(Bonn) - Der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen hat in seinem jüngsten Gutachten auch die Qualität der medizinischen Versorgung von Patientinnen mit Brustkrebs kritisiert. Ärzte und Krankenkassen haben jetzt strengere Regeln für die so genannte kurative Mammographie vereinbart. Die AOK hat die neuen Kriterien maßgeblich mitentwickelt. "Sie werden die Qualität des Röntgens und der Befunde verbessern und dazu beitragen, die Brustkrebssterblichkeit in Deutschland zu senken”, betont Dr. Rolf Hoberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes in Bonn.

Bei der kurativen Mammographie handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust, die der Abklärung eines konkreten Tumorverdachtes dient. Zum Beispiel bei Beschwerden oder bei Risikopatientinnen. "Mangelnde Qualitätssicherung trägt in diesem Bereich dazu bei, dass viele Krebserkrankungen gar nicht oder zu spät erkannt werden. In vielen Fällen werden Frauen aber auch durch Falschdiagnosen unnötig belastet”, sagt Rolf Hoberg und erläutert, was sich ändert: "Jeder niedergelassene Arzt, der Mammographie-Untersuchungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnet, muss seine Qualifikation neu nachweisen und regelmäßig erneuern.”

Die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Krankenkassen geschlossene Vereinbarung beinhaltet drei wesentliche Elemente:

- Künftige, aber auch alle bereits tätigen Fachärzte für diagnostische Radiologie, Frauenärzte mit Zusatzqualifikation und alle Ärzte mit Mammographie-Genehmigung müssen sich erneut qualifizieren. Praktizierende Ärzte haben dazu 18 Monate Zeit. Können Sie die Qualifikation danach nicht nachweisen, dürfen sie keine Mammographien mehr durchführen.

- Pflichtfortbildung, die eine internationale Expertengruppe speziell für mammographierende Ärzte entwickelt hat. Dabei wird den betreffenden Ärzten jedes Jahr eine spezielle Fallsammlung von Mammographien zur Beurteilung vorgelegt.

- Röntgenaufnahmen und Befunde der einzelnen Ärztinnen und Ärzte werden stichprobenartig überprüft.

Koordination und Auswertung übernimmt die "Planungsstelle Mammographie-Screening”. Sie betreut bereits die drei deutschen Modellprojekte zum Brustkrebs-Screening. Im Unterschied zur kurativen Mammographie handelt es sich dabei um Vorsorgeuntersuchungen für Frauen ohne konkrete Symptome. Mit der flächendeckenden Einführung des Screening wollen KBV und Kassen 2003 beginnen. Dann steht voraussichtlich allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre eine hochwertige Röntgenuntersuchung der Brust als Kassenleistung zu. Zurzeit passen die Beteiligten die Maßnahmen der Qualitätssicherung den höheren Anforderungen europäischer Leitlinien an.

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1 53177 Bonn Telefon: 0228/8430 Telefax: 0228/843502

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