Ärzte und Apotheker führen "grünes Rezept" ein / Besonderer Empfehlungscharakter für Patienten
(Düsseldorf) - Nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel sind ein essentieller Bestandteil der ärztlichen Behandlung. Seit Jahresanfang können diese Medikamente jedoch nur noch in Ausnahmefällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Ärzte und Apotheker befürchten, dass Patienten aus diesem Grund nur selten der mündlichen, ärztlichen Empfehlung folgen werden, solche Arzneimittel zu erwerben und einzunehmen. Der Apothekerverband Nordrhein und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein führen deswegen das so genannte grüne Rezept ein. Dieses in Grün gehaltene Formular ähnelt optisch ansonsten dem herkömmlichen Rezept. Darauf vermerkt der Arzt nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel, die vom Patienten eingenommen werden sollen und stellt so eine individuelle Arzneimitteltherapie zusammen. Der Patient gibt diese Informationen dann über das Formular an seine Apotheke weiter.
Das grüne Rezept soll sicherstellen, dass die Patienten weiterhin eine optimale Versorgung erhalten und mit der Einnahme des - nicht länger erstattungsfähigen - Mittels die ärztliche Therapie unterstützen bzw. die in der Vergangenheit begonnene Therapie fortsetzen. Mit diesem Instrument wollen die nordrheinischen Apotheker und Ärzte die, durch die gesetzliche Neuregelung verursachte, Verunsicherung der Patienten beenden.
Das grüne Rezept soll für den Patienten die Bedeutung nicht-rezeptpflichtiger Arzneimittel verdeutlichen. "Dies ist wichtig, da nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel das optimale Präparat und unverzichtbar für den Erfolg der ärztlichen Therapie sein können", betont Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Daran zweifeln gegenwärtig jedoch viele Patienten. "Apotheker erleben häufig, dass Patienten die Ansicht vertreten, dass ein Arzneimittel, wenn es nicht verschrieben wurde, auch nicht so wichtig sein könne", berichtet Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein. Es sei zu befürchten, dass diese Einstellung verstärkt zum Tragen komme, wenn Patienten nun grundsätzlich nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel auch noch selber bezahlen müssten. Der Verzicht auf die Einnahme sei jedoch zum Schaden des Patienten. Das grüne Rezept ähnelt dem gewohnten Rezept und erhöht so die "Wertigkeit" der ärztlichen Empfehlung für den Patienten gegenüber einer rein mündlichen Beratung. Das grüne Rezept ermöglicht jedoch keine Kostenübernahme durch die GKV. "Dahingehende Missverständnisse sind durch die Gestaltung des grünen Rezeptes von vornherein ausgeschlossen", so Hansen und Preis.
Quelle und Kontaktadresse:
Apothekerverband Nordrhein e.V.
Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211/439170, Telefax: 0211/4391717
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