Ärzte kontaktfreudiger zu Heilpraktikern? - Setzt sich sachgerechte Erkenntnis durch?
(Düsseldorf) - Ärzten ist gemäß ihrer Standesordnung die Zusammenarbeit mit Heilpraktikern untersagt. Heilpraktiker, die das Wohl der Patienten an erster Stelle sehen, kennen derartige, seltsam anmutende Regeln, eines helfenden Berufes nicht.
Ein vorsichtiger Umdenkungsprozeß scheint sich abzuzeichnen. Verstärkt suchen offensichtlich praktizierende Ärzte den Kontakt und die Zusammenarbeit mit Heilpraktikern.
"Es hat sich vielfach doch die Erkenntnis bei Ärzten durchgesetzt, daß die naturheilkundliche Diagnostik und Therapie in den Händen der Heilpraktiker mit ihrer spezifischen Vorbereitung und Erfahrung am besten aufgehoben ist und der Arzte seinen wichtigen und umfangreichen Aufgabenbereich so am besten erfüllen kann. Jede nur denkbare Hilfe muß dem kranken Menschen zugute kommen können u8nd dies immer von den Besten auf ihrem eigenen Sachgebiet", äußerte sich der Vorsitzende des Berufs- und Fachverbandes "Freie Heilpraktiker e.V., Düsseldorf aus Anlaß des 10. Heilpraktikerkongresses Düsseldorf, an dem rund 2000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zur Weiterbildung und zum Gespräch teilnehmen.
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