Pressemitteilung | IKK-Bundesverband GbR i.L.

Ärzte beim Einsatz von Heilmitteln besser unterstützt

(Bergisch-Gladbach) - Mit den neuen Heilmittel-Richtlinien erhält der Arzt erstmalig eine krankheitsbezogene Übersicht über den Einsatz von Heilmitteln (Massage, Krankengymnastik sowie Sprach- und Ergotherapie). Darüber hinaus sehen die Richtlinien einen kontinuierlichen Dialog zwischen Therapeut, Arzt und Patient über den Therapieverlauf vor.

Im Gegensatz zu früher informiert der Therapeut insbesondere nach Ende und - falls erforderlich - auch während der Behandlungsserie den Arzt über den Behandlungsverlauf und gibt Anregungen für die Fortsetzung der Heilmitteltherapie. Der Arzt kann somit auf einer besseren Grundlage als bisher über die Fortsetzung der Behandlung entscheiden und notwendige Maßnahmen patientengerecht einleiten. „Damit gewährleisten die neuen Richtlinien eine zielgerichtete und effektivere Versorgung der Patienten“, sagt Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.

Die Krankenkassen erwarten von der konkreten Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinien mehr Qualität durch eine Reduzierung der Fehlversorgungen und damit gleichzeitig auch wirtschaftliche Effekte. Die neuen Heilmittel-Richtlinien wurden am 6. Februar 2001 vom Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen verabschiedet und treten am 1. Juli 2001 in Kraft. Die Richtlinien können im Internet unter www.ikk.de (Pfad: bundesweite Informationen/Leistungserbringer/Heil- und Hilfsmittel/Heilmittel-Richtlinien/ downloads) heruntergeladen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) Friedrich-Ebert-Str., TechnologiePark 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204/440 Telefax: 02204/44185

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