Pressemitteilung | Hessischer Apothekerverband e.V.

Ärger mit Arzneimittelpreisen

(Offenbach) - Seit 01. Juli müssen viele gesetzlich Krankenversicherte für ihre Arzneimittel tiefer in die Tasche greifen. Der Grund dafür ist, dass die Preise, die die gesetzlichen Krankenkassen für ein Medikament maximal bezahlen, neu festgelegt wurden. Diese neuen sog. Festbeträge wurden deutlich gesenkt. Einige Arzneimittelhersteller können diese Absenkung jedoch nicht mittragen, so dass ein erheblicher Differenzbetrag entsteht. Diesen muss der Patient selbst tragen.
Für die Krankenkassen bedeuten die neuen Festbeträge Ersparnisse in Milliardenhöhe, für deren Versicherte jedoch eine zusätzliche, teilweise dramatische Belastung. Dies bekommt auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU), zu spüren, denn in ihrer Not rufen viele betroffene Patienten bei ihm an. Rat weiß er allerdings auch nicht, sondern verweist die Versicherten zur Information an die Ärzte und Apotheker. "Wir helfen dem Patienten wo wir können", so Dr. Diefenbach, stellv. Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes. "Es ist schon eine erschütternde Situation, wenn ein Patient vor einem steht und jetzt rund Euro 500 und mehr selbst bezahlen muss. Dies ist z. B. bei einigen Arzneimitteln der Fall, die der Arzt aus besonderen medizinischen Gründen verordnet. Die Krankenkasse ist hier gnadenlos. Zwar gibt es zu einigen Arzneimitteln preiswerte Alternativen, die in zahlreichen Fällen jedoch nicht verfügbar sind, weil aufgrund der Rabattverträge der Markt leergefegt ist." Der Hessische Apothekerverband hat alle Mitgliedsapotheken mit Informationsschriften ausgestattet, welche die Patienten über die schwierige Situation aufklären. "Es ist an der Zeit, dass die Zwangsinstrumente, wie Rabattverträge und Festbeträge, durch Regularien abgelöst werden, welche die Versorgungssituation der Patienten sozialverträglicher gestalten", so Dr. Diefenbach.
Der Hessische Apothekerverband weist darauf hin, dass die von den Patienten geleisteten Aufzahlungen oder Zuzahlungen keine Erträge für die Apotheke sind, sondern in voller Höhe den Krankenkassen zu Gute kommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hessischer Apothekerverband e.V. Pressestelle Strahlenbergerstr. 112, 63067 Offenbach Telefon: (069) 792005-0, Fax: (069) 792005-20

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