Änderungskündigung von American Airlines: DRV-Mitglieder sollen vorerst nicht unterschreiben
(Berlin) Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) hält die Absicht von American Airlines (AA) für rechtswidrig, deutschen und österreichischen IATA-Agenten für Flüge mit Reisebeginn innerhalb Kanadas und der USA inklusive Puerto Ricos und der US Virgin Islands ab 1. Februar 2003 keine Provision mehr zu zahlen. Bereits vor Bekanntgabe durch die Fluggesellschaft hat DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. H. Jochen Martin AA informiert, dass der Handelsherr nach § 87 I 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) dem Handelsvertreter Provision zahlen muss und, dass nach den §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzliche Abweichungen von den HGB-Bestimmungen verboten sind.
Da American Airlines nach eigenen Angaben die Nullprovision aus den USA nun nach Europa importieren will, empfiehlt der Branchenverband seinen von Änderungskündigungen betroffenen Mitgliedern, diese innerhalb der eingeräumten Erklärungsfrist und bis zum Abschluss der rechtlichen Prüfung durch den DRV vorerst auf keinen Fall zu unterschreiben.
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