Änderungsgesetz beschließt Zwangsvernetzung mit den Kassen / Zwangsvernetzung durch die Hintertür
(Berlin) - Per Zusatzantrag verabschiedete der Bundestag am vergangenen Freitag eine Änderung des § 291 SGB V. Danach sind Arztpraxen fortan verpflichtet, bei jedem Erstbesuch im Quartal einen Online-Abgleich der Versichertenstammdaten bei den gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen. "Hier wird die Zwangsvernetzung mit den Kassen durch die Hintertür eingeführt", konstatiert der stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Wolfram Sadowski. Der durchgeführte Stammdaten-Abgleich würden auf der Karte gespeichert und sei Voraussetzung für die Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen. "Der Weg bis zur verpflichtenden Ankopplung zur Praxissoftware ist nicht mehr weit", so Sadowski weiter. Unter dem Deckmantel von Missbrauchsbekämpfung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit würden die Voraussetzungen für alle ursprünglich geplanten eGK-Anwendungen geschaffen.
Die zusätzliche Arbeit, die die Praxen für die Krankenversicherungen erbringen, bleibt laut Gesetz ohne Vergütung. Zudem muss jeder Arzt oder Zahnarzt, der sich gegen den direkten Zugriff der Krankenkassen auf die Patientendaten wehrt, die Kosten für die notwendige Ausrüstung selbst tragen. Sadowski: "Alles in allem ist der Beschluss vom Freitag enttäuschend. Von einer Partei, die sich liberalen Grundsätzen verpflichtet, hätten wir anderes erwartet", fasst der stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende zusammen.
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