Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK)

Änderungen im Speditions- und Transportrecht diskutiert

(Olpe) – Seit einiger Zeit gibt es neue Versicherungsbedingungen für Spediteure, Lagerhalter und Straßenfrachtführer. Unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hatten sich die Spitzenverbände der verladenden Wirtschaft und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) darauf geeinigt. „Auslöser waren schlechte Verläufe der Verkehrshaftungsversicherungen, die die Versicherer zu Reaktionen veranlassten“, erläuterte jetzt Herbert Hake, Geschäftsführer der SVG Westfalen-Lippe Assekuranz Service GmbH, auf einer Informationsveranstaltung. Eingeladen hatte dazu der Arbeitskreis „Verkehrswirtschaft“ der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK).

Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass die neuen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) künftig nicht mehr stillschweigend zwischen Kaufleuten gelten, sondern nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes schriftlich vereinbart werden müssen. Weiterhin hat sich die Situation dadurch verschärft, dass die automatisch vom Spediteur abzuschließende Versicherung gegen Transportschäden entfällt. Nun ist eine so genannte „Speditionsgüterversicherung“ nur nötig, wenn der Kunde es wünscht. Außerdem sind laut Referent die Haftungsbestimmungen in den ADSp überarbeitet worden. So wurde beispielsweise die bislang für Spediteure günstige Regelung bei Vermögensschäden modifiziert. Solche Schäden werden nicht mehr mit dem dreifachen Speditionsentgelt ausgeglichen, sondern mit dem dreifachen des bei Verlust zu zahlenden Betrages (maximal 100.000 Euro). Da nun besonders wertvolle oder diebstahlgefährdete Güter wie Edelmetalle, Kreditkarten, Antiquitäten, Spirituosen, Tabakwaren oder Unterhaltungselektronik gar nicht oder nur noch gegen hohe Prämien versichert sind, muss der Versender beziehungsweise Wareneigentümer den Spediteur vor Übergabe über den Versand unterrichten.

Als Fazit stellte Arbeitskreisvorsitzender Michael Kröhl fest, dass die ADSp von der deutschen verladenden Wirtschaft und den Speditionen fast wie eine gesetzliche Regelung akzeptiert wird. Dies belege auch eine DIHK-Umfrage, nach der die Marktakzeptanz weiterhin über 90 Prozent liegt. Zugleich müsse jedoch zukünftig bei höherwertigen Gütern verstärkt über den Abschluss einer Güterversicherung nachgedacht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
IHK Siegen Geschäftsstelle Olpe Seminarstr. 36, 57462 Olpe Telefon: 02761/94450, Telefax: 02761/944540

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