Änderungen bei der Körperschaftsteuer akzeptabler Kompromiss / UMU begrüßt, dass Mittelstand von Steuererhöhungen ausgenommen bleibt
(Berlin) - Die Union mittelständischer Unternehmen e.V. (UMU), die deutschlandweit ca. 20.000 kleine und mittlere Unternehmen vertritt, vor allem bis 20 Mitarbeiter, begrüßt die Einigung im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesregierung und Opposition, die steuerlichen Belastungen für den deutschen Mittelstand nicht zu erhöhen. Die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung im sog. Steuervergünstigungsabbaugesetz zu Steuererhöhungen, z.B. im Bereich der Dienstwagen, Eigenheimzulage, Abschreibungen etc., hätten zu deutlichen Mehrbelastungen bei den Bürgern und den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geführt. Diese Steuererhöhungen hätten einerseits die lahmende Binnennachfrage weiter gedämpft und andererseits den Mittelstand, der in Deutschland die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze stellt und auf dem daher die Hoffnungen für den Abbau der Arbeitslosigkeit ruhen, zusätzlich belastet.
Zu den bis jetzt bekannt gewordenen Plänen im Vermittlungsausschuss, die Körperschaftsteuer zu ändern, z.B. über Streckung der Körperschaftsteuerguthaben oder Einschränkung der Gewinnverrechnungsmöglichkeiten in Konzernen, sagte UMU-Präsident Hermann Sturm: "Wir vertrauen darauf, dass Regierung und Opposition auch hier alles tun, um Mehrbelastungen für den Mittelstand zu vermeiden. Man darf nicht vergessen, dass auch viele kleine Unternehmen z.B. in der Form der GmbH organisiert sind, auch viele Freiberufler. Deshalb fordern wir, dass Steuererhöhungen für Kapitalgesellschaften bis 1 Mio. Euro Stammkapital und die sich mehrheitlich im Besitz natürlicher Personen befinden, ausgeschlossen bleiben."
Quelle und Kontaktadresse:
Union mittelständischer Unternehmen e.V. (UMU)
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