Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Änderungen bei der Betriebsverfassung fördern Demokratie im Betrieb

(Berlin) - Die geplanten Verbesserungen und Klarstellungen im Gesetzentwurf zur Novellierung der Betriebsverfassung werden von der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Ursula Engelen-Kefer begrüßt. Besonders zukunftsweisend sei das weitergehende Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei Qualifizierungen. "Das wird einen Schub in den Betrieben geben", sagte Ursula Engelen-Kefer am 19. Juni 2001 in Berlin.

Das bringe auch den Unternehmen eine bessere Basis für Innovationen. Die geplante Vereinbarungsmöglichkeit des vereinfachten Wahlverfahrens auch in Betrieben zwischen 51 und 100 Beschäftigten sei ein wichtiger Schritt. Ob er ausreiche, werde die Praxis zeigen.

Ein Schritt zu mehr Gleichstellung sei, dass eine Repräsentanz von Frauen im Betriebsrats, mindestens in den Betrieben, in denen sie in der Minderheit seien, abgesichert werden soll. Damit würden die Konflikte mit der zuvor beabsichtigten Geschlechterquote deutlich gemildert werden.

Scharf kritisierte Engelen-Kefer die, insbesondere auf Betreiben von Bündnis 90/Die Grünen erfolgte, Beibehaltung des Verhältniswahlrechtes bei der Zusammensetzung von Ausschüssen des Betriebsrates und Freistellung von Betriebsratsmitgliedern. Anstatt Autonomie zu gewähren und die kompetentesten Personen auswählen zu können, solle nun wieder der starre Listenproporz zu Anwendung kommen. Richtig sei es aber, das Mehrheitswahlrecht im vereinfachten Wahlverfahren beizubehalten.

Quelle und Kontaktadresse:
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