Änderung des Stromsteuergesetzes kostet Arbeitsplätze / Einzelhandel muss wie bisher die Rückerstattung der Ökosteuer möglich bleiben
(Berlin) - Die Umsetzung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Stromsteuergesetzes wird weitere Arbeitsplätze im Einzelhandel kosten, erklärte heute (09. Februar 2006) der Geschäftsführer Steuerpolitik des Handelsverbandes BAG, Rechtsanwalt Constantin Wesser.
Der Gesetzentwurf Zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromgesetzes sieht vor, dass erstmals Einzelhandelsunternehmen von der Rückerstattung der Ökosteuer ausgeschlossen werden sollen. Nach Ansicht des Verbandes ist die Mehrbelastung, die bei vielen Mitgliedsunternehmen mehrere Millionen Euro jährlich beträgt, aus den Erträgen der Einzelhandelsunternehmen nicht zu erwirtschaften. Der Einzelhandelsumsatz ist seit dem Jahr 2001 rückläufig. Im Gegenzug dazu sind die Kosten für die Einzelhandelsunternehmen durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen immer weiter angestiegen. Die auseinander klaffende Schere zwischen Kostensteigerung einerseits und sinkenden Umsätzen andererseits hat dazu geführt, dass der Beschäftigtenstand im bundesdeutschen Einzelhandel 2005 unter dem Stand von 1990 lag.
Wesser weiter: Es ist nicht einzusehen, dass das produzierende Gewerbe, welches zum Teil durch Verlagerung der personalintensiven Arbeiten in das Ausland und Belassen der hoch automatisierten und damit energieintensiven Arbeiten im Inland riesige Gewinne erwirtschaftet, von den Energiesteuern befreit ist, während der seit Jahren in der Krise steckende bundesdeutsche Einzelhandel, dem eine Verlagerung seiner Arbeitsstätten ins Ausland einfach nicht möglich ist, nunmehr mit der Stromsteuer belastet werden soll und ihm damit immer weiter das Wasser abgegraben wird.
Der Verband mahnt, dass Vorrang vor weiteren Steuererhöhungen der Abbau von bürokratischen Hürden und Steuererleichterungen für Unternehmen und die Verbraucher haben müssten. Sofern die Bundesregierung immer wieder betont, dass sie den Einzelhandel als Motor der Binnenkonjunktur ansieht, sollte sie hier auch die notwendigen Maßnahmen einleiten. Die von der Regierung beschlossene Umsatzsteuererhöhung zum Jahr 2007 und die ins Auge gefasste Änderung des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2006 wird letztlich das Gegenteil bewirken. Die Spirale von Kostenerhöhungen, Arbeitsplatzabbau und daraus folgende Konsumzurückhaltung wird sich damit nicht stoppen lassen, so Wesser.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Handelsverband BAG
Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer
Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2061200, Telefax: (030) 20612088
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