Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: Neuer Ratgeber für Unternehmen
(Kleve) - Der Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) liegt auf dem Tisch - die Diskussion darüber dauert an: Im Hinblick auf die Themen Informationsbeschaffung, Scoring und automatisierte Entscheidungen tritt das Gesetzgebungsverfahren nun in die "heiße Phase" ein. Experten wie die Hamburger Anwältin und Datenschutzberaterin Stephanie Iraschko-Luscher sowie Rudolf Keßler, leitender Credit-Manager bei der Münchner BayWa AG, sehen sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher Informationsbedarf, die derzeit geplanten Änderungen betreffend. Beide befassen sich im Arbeitskreis Datenschutz des Vereins für Credit Management (VfCM) e.V. intensiv mit der Novelle. Derzeit arbeiten sie gemeinsam an einem Ratgeber für Unternehmen, der den Umgang mit den neuen Regelungen erleichtern soll. Er wird im ersten Quartal 2009 vom VfCM veröffentlicht.
"Eins ist sicher - die Änderungen des BDSG werden kommen, vielleicht hier und da noch ein wenig abgemildert, aber die Unternehmen müssen sich auf die Änderungen einstellen", stellt Iraschko-Luscher fest. "Dabei findet das Ziel des Gesetzentwurfes, klare Regeln zu schaffen und die Transparenz für alle Beteiligten zu erhöhen, auch auf Seiten der Wirtschaft klare Zustimmung", wie Keßler betont. Als Vertreter eines Unternehmens, bei dem die Kreditvergabe über Lieferantenkredite eine wichtige Rolle spielt, bezweifelt er jedoch, dass einige der vorgesehenen Regelungen, dazu beitragen, dieses Ziel auch zu erreichen. Um vorbereitet zu sein und wirtschaftliche Schäden vermeiden zu können, bestehe für Unternehmen in jedem Fall die Notwendigkeit, sich genauestens mit den geplanten Änderungen auseinander zu setzen.
Keßler belegt diese Notwendigkeit mit Beispielen: Durch einige Vorschriften aus dem neuen BDSG werde die Datenübermittlung von Unternehmen an Auskunfteien maßgeblich erschwert. Dadurch könnten Geschäfte zwischen Unternehmen in Zukunft deutlich unsicherer werden. Durch das verschlechterte Angebot an Zahlungserfahrungen gingen Unternehmen, die ihren Kunden - also anderen Unternehmen - Lieferantenkredite gewähren ein höheres Risiko ein. "In letzter Konsequenz wird sich das Zahlungsverhalten im B2B-Bereich deutlich verschlechtern, ohne dass dem ein greifbarer Zugewinn an Datenschutz entgegenstünde", mutmaßt Keßler.
Auch im Privatkundengeschäft drohen nach Keßlers Einschätzung weitreichende Einschränkungen. Durch die Neuregelung von Scoringverfahren würden diese deutlich teuerer - Preissteigerungen könnten mittelfristig an die Konsumenten weitergegeben werden. Womöglich würde aufgrund fehlender Informationen selbst der bisher so weit verbreitete Kauf auf Rechnung zum schwer kalkulierbaren Risiko und damit teilweise unmöglich.
Insgesamt scheint ein Informationsangebot für Unternehmen dringend geboten. Mit ihrem Ratgeber wollen Iraschko-Luscher und Keßler Hilfestellung geben. Konkret sollen im Ratgeber das Gesetzesvorhaben näher vorgestellt und die geplanten Regelungen detailliert erklärt werden. Zusätzlich werden Tipps für die konkrete Umsetzung der Vorschriften enthalten sein. Iraschko-Luscher weist allerdings ausdrücklich darauf hin, "dass unser Ratgeber keine Rechtsberatung sein kann und will". Er verstehe sich vielmehr als praktische Unterstützung beim Einstieg in die komplexe Materie. Weitere Informationen zum Ratgeber beim Sekretariat des Vereins für Credit Management (Adresse unter www.credit-manager.de). Die Veröffentlichung ist für das erste Quartal 2009 geplant.
Quelle und Kontaktadresse:
Verein für Credit Management e.V.
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Telefon: (02821) 77 57 85, Telefax: (02821) 77 57 75
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