Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Änderung des Apothekengesetzes: Durchbruch für patientenfreundlichere Arzneimittelversorgung im Krankenhaus

(Berlin) Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Jörg Robbers, hat das am 21. Juni vom Bundesrat beschlossene Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes begrüßt: „Die Arzneimittelversorgung und pharmazeutische Betreuung ambulanter Krankenhauspatienten wird künftig patientenfreundlicher, sicherer und wirtschaftlicher.“ Zudem werde durch die Gesetzesänderung ein wichtiger Beitrag zur Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung geleistet.

Nach der Neugestaltung des Apothekengesetzes dürfen Krankenhausapotheken künftig in dringenden Fällen bei der Entlassung der Patienten die zur Überbrückung benötigte Menge an Arzneimittel abgeben, wenn sich direkt an die ambulante Behandlung ein Wochenende anschließt. Durch die Arzneiversorgung aus einer Hand bleiben den Patienten zusätzliche Wege zur öffentlichen Apotheke erspart. Diese Neuregelung bedeutet daher insbesondere für chronisch Kranke eine deutliche Erleichterung.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte bereits in der Vergangenheit gemeinsam mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Vereinigung der Krankenhausapotheker (ADKA) auf die Änderung des Apothekengesetzes gedrängt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Gst. Berlin Straße des 17. Juni 110-114 10623 Berlin Telefon: 030/398010 Telefax: 030/39801302

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