Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Änderung der Arzneimittel-Richtlinie abgewendet: Sondennahrung kann weiter wie bisher verordnet werden

(Berlin) - Die vom Bundesausschuss Ärzte-Krankenkassen vorgesehenen Leistungseinschränkungen bei Sondennahrung sind vorerst abgewendet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat vor wenigen Tagen die vom Bundesausschuss vorgeschlagene Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie (AMR) beanstandet und an das Bewertungsgremium zurück überwiesen.

In der Begründung seiner Entscheidung verweist das BMG auf die nicht erkennbare systematische Recherche und umfassende Würdigung des international verfügbaren medizinischen Wissens hin. Das BMG empfiehlt, die Leistungsentscheidungen auf der Grundlage einer systematischen HTA-Bewertung zu treffen.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt machte damit ihre Ankündigung wahr, dass es mit ihr keine Verschlechterung der Versorgung kranker Menschen geben werde, die auf Sondennahrung angewiesen seien (siehe u. a. Ärzte Zeitung vom 12. März 2002).

Der BVMed sieht in der Entscheidung des BMG eine „gute Nachricht für die betroffenen Patienten, insbesondere die betroffenen chronisch Kranken“. Der BVMed hatte den Beschluss des Bundesausschusses v. a. aus ernährungsmedizinischer Sicht abgelehnt, da künstlich ernährte Patienten demnach künftig keine Ballaststoffe mehr erhalten sollten. Die Bedeutung und Notwendigkeit von Ballaststoffen bei der Ernährung sei aber bekannt und werde nicht in Frage gestellt. Aber auch aus formaljuristischer Sicht hatte der Verband gegen die Änderung der AMR Bedenken gegenüber Bundesausschuss und Ministerium geäußert, da keine Anhörung der maßgeblichen Interessensvertretungen stattgefunden habe.

Nach Ansicht des BVMed sollte vor einer erneuten Überarbeitung der AMR nun die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM), die kurz vor der Veröffentlichung steht, abgewartet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29 b 10117 Berlin Telefon: 030/2462550 Telefax: 030/24625599

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