Änderung 325-Euro-Gesetz dringend erforderlich
(Düsseldorf) - Im Rahmen einer Klausurtagung befasste sich der Berufsverband "Freie Heilpraktiker e.V.", unter seinem Vorsitzenden, Bernd R. Schmidt, u.a. mit dem 630-Mark-Gesetz. Schmidt stellte fest und forderte:
Das jetzige Gesetz ist
- arbeitnehmerfeindlich,
- arbeitsmarktschädlich,
- kaufkraftschädigend,
- unternehmerschädlich,
- unsozial,
- sozialschädlich,
- schwarzarbeitförderlich.
Arbeitnehmerfeindlich und arbeitsmarktschädlich, weil eine unübersehbar große Anzahl Beschäftigungswilliger aufgrund der individuellen Situationen (z.B. ein Freistellungsbescheid von der Lohnsteuer nicht möglich ist) an einer Tätigkeit gehindert werden.
Kaufkraftschädigend, weil ein riesiges Potential an Einnahmen auf Arbeitnehmerseite fehlt und damit der Kaufkraft.
Unternehmerschädlich, weil gerade der für die Gesamtwirtschaft so wichtige Mittelstand und insbesondere auch die freien Berufe auf "geringfügig" Beschäftige angewiesen sind. Gerade auch die Heilpraktiker in großer Anzahl sind auf diese Arbeitnehmergruppe in besonderem Maße angewiesen und können aufgrund der Praxisgröße und im Interesse von den Patienten tragbaren Honorarsätzen (die Mehrheit der Patienten sind Selbstzahler) keine Ausgleich für diese Arbeitnehmergruppe schaffen.
Unsozial und sozialschädlich, weil eine mögliche langsame Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zahlreicher Beschäftigungsfähigen über die 630-Mark-Möglichkeit verhindert wird, weil vielen älteren Menschen eine derartige Beschäftigungsmöglichkeit verwehrt ist und damit u.a. das Teilhaben am Arbeitsmarkt, in der Gesellschaft und u.a. eine Möglichkeit zur Verhinderung von Vereinsamung genommen wird.
Schwarzarbeitförderlich, weil offensichtlich nicht Wenige in die Schwarzarbeit ausweichen und damit auch dem Staat erhebliche Einnahmen verlustig gehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Freie Heilpraktiker e.V. (FH)
Sternwartstr. 42
40223 Düsseldorf
Telefon: 0211/9017290
Telefax: 0211/3982710
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