ADV protestiert gegen beabsichtigte Änderung des Arbeitszeitgesetzes: Flughäfen droht Schließung wegen fehlender Ausnahmeregelung für Flughafenfeuerwehren
(Berlin/Stuttgart) - Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) hat in den vergangenen Wochen die Bundesregierung und Landesregierungen davor gewarnt, die Flughafenfeuerwehr nicht von der zum 1.1.2004 geplanten Änderung des Arbeitszeitgesetzes auszunehmen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Bereitschaftsdienst soll nun in Deutschland das Arbeitszeitgesetz dahingehend geändert werden, dass sämtliche Bereitschafts- und Ruhezeit am Arbeitsplatz künftig als Arbeitszeit zu werten sind. Die ADV hat den Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass hiervon auch die Flughafenfeuerwehren betroffen sind, deren Mitarbeiter in der Regel in 24 Stunden-Schichten mit je acht Stunden Arbeit, Bereitschaft und Ruhezeit anwesend sind.
Die ADV fordert, die Flughafenfeuerwehren von der Neuregelung auszunehmen oder den Gesetzentwurf in der Weise zu ändern, dass das derzeitige Schichtsystem künftig ohne Einschränkung möglich bleibt und keine Mehrkosten entstehen.
Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV, mahnt eindringlich, die Einwände der Flughäfen zu berücksichtigen: "Die für den Flughafenbetrieb notwendige Mindeststärke des Personals der Flughafenfeuerwehren kann bei einer unveränderten Verabschiedung der neuen Arbeitszeitbestimmungen ab Januar 2004 nicht durchgängig gewährleistet werden. Die Konsequenz wäre die Schließung von Flughäfen, da ihre Betriebserlaubnis unmittelbar von der Einhaltung der nationalen und internationalen Bestimmungen über die Mindesteinsatzstärke der Flughafenfeuerwehren abhängig ist."
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V.
Flughafen, 70629 Stuttgart
Telefon: 0711/9484308, Telefax: 0711/9484746