Pressemitteilung | k.A.

ADFC gegen Inline-Skater auf Radwegen

(Bremen) - In dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. März haben sich Inline-Skater im öffentlichen Straßenverkehr wie Rollstuhlfahrer oder Kinder auf Tretrollern zu verhalten: Sie dürfen nur Gehwege benutzen, nicht aber Fahrradwege.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt das Urteil, Inline-Skater auf Radwegen nicht zuzulassen. „Eine Benutzungspflicht von Radver-kehrsanlagen für Skater lehnt der ADFC generell ab“, so Wolfgang Große, ADFC-Bundesvorsitzender. Inline-Skating ist eine nichtmotorisierte Fortbewegungsart. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt diese Fortbewegungsart, denn sie ist wie Radfahren abgasfrei, geräuscharm und platzsparend. Eine Gleichstellung von Rollschuhen und Inlinen mit Fahrrädern, wie von anderen Verkehrsexper-ten gefordert, lehnt der ADFC aber ab. Skater vertragen sich nur mit dem Radverkehr, wenn die Radwege eine Mindestbreite von zwei Metern aufweisen.

Die in Deutschland üblichen Radwege seien aber meistens schmaler. Sofern es die Verkehrsgestaltung zulässt, könnten Inline-Skater durchaus beispielsweise Fahrradstraßen, Spielstraßen nutzen. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern. Dass Inline-Skater sich nur schwer einer bestehenden Fortbewegungsart zu-ordnen lassen, zeigt einmal mehr die Probleme mit dem derzeit vorherrschende Prinzip der räumlichen Trennung von Verkehrsarten. Jede neu auftretende Fortbewegungsart wirft wieder Fragen auf. Bei Tempo 30 innerhalb von Ort-schaften vertragen sich alle Verkehrsteilnehmer erheblich besser, so der ADFC.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC), Bundesverband Grünenstr. 8-9 28199 Bremen Telefon: 0421/346290 Telefax: 0421/3462950

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