Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

ADAC Übersicht: Warnwesten- und Lichtpflicht in Europa

(München) - Ab dem 1. Juli 2014 müssen Autofahrer auch in Deutschland eine Warnweste in ihrem Fahrzeug dabei haben. Wer bei einer Kontrolle keine Weste vorzeigen kann, dem drohen laut ADAC 15 Euro Bußgeld. Auch in vielen europäischen Ländern muss eine reflektierende Weste im Auto mitgeführt oder beim Verlassen des Fahrzeugs, etwa nach einer Panne, getragen werden. Das gilt in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn. Die Strafen für Zuwiderhandlung können in den einzelnen Ländern ziemlich hoch sein. In Frankreich müssen Autofahrer mit mindestens 90 Euro, in Portugal sogar mit einem Bußgeldbetrag zwischen 60 und 600 Euro rechnen.

Neben der Verpflichtung eine Warnweste dabei zu haben oder diese zu tragen, gibt es in insgesamt 22 europäischen Ländern ganzjährig eine Lichtpflicht tagsüber. Seit diesem Jahr gilt das auch für die Schweiz, die bisher zwar eine Empfehlung, aber keine Verpflichtung ausgesprochen hatte. In Deutschland und Frankreich gibt es keine Lichtpflicht, aber die Empfehlung, auch am Tag mit Licht zu fahren. Besonders teuer kann es ohne Licht in Norwegen werden: Hier drohen Bußgelder ab umgerechnet 245 Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Pressestelle Hansastr. 19, 80686 München Telefon: (089) 7676-0, Fax: (089) 7676-2801

NEWS TEILEN: