ADAC: Geplante Kürzung der Entfernungspauschale ist unsozial - Schon bisheriger Betrag war nicht kostendeckend
(München) - Die vom Bundeskabinett verabschiedete Kürzung der Entfernungspauschale ist nach Ansicht des ADAC sowohl unsozial als auch arbeitsmarkt-politisch kontraproduktiv. Den Arbeitnehmern für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gerade einmal 15 Cent zu genehmigen, ist schlichtweg eine Zumutung, so ADAC Präsident Peter Meyer. Mit diesem Beitrag ist nicht einmal mehr ein Moped verkehrssicher zu unterhalten. Angesichts der heute von Arbeitnehmern erwarteten Mobilität und Flexibilität ist diese Kürzung nicht zu rechtfertigen.
Der ADAC weist darauf hin, dass der Abzug von Kosten, die für den Arbeitsweg notwendig sind, vom zu versteuernden Einkommen keine Subvention darstellt. Vielmehr folgt diese Möglichkeit einem elementaren Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts. Arbeitswegkosten dürfen nach Auffassung des ADAC bei der Einkommensteuer auch in Zukunft nicht grundsätzlich anders behandelt werden als andere Werbungskosten.
Ohnehin war schon bisher die steuerliche Entfernungspauschale für die meisten Autofahrer nicht kostendeckend, da sich die Sätze von 36 Cent (für die ersten zehn Kilometer) und 40 Cent (ab dem elften Kilometer) auf den Doppelkilometer (Hin- und Rückfahrt) beziehen. Eine zentrale Ursache der hohen finanziellen Belastung der Autofahrer in Deutschland ist nicht zuletzt der stetig erhöhte Steueranteil von über 80 Cent je Liter Benzin.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8, 81373 München
Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500
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