ADAC fordert schärfere gesetzliche Bestimmungen bei Kopfstützen
(München) - Das einzige Kopfstützensystem, das in einem aktuellen Test des ADAC mit Note sehr gut abschnitt, heißt WHIPS (Whiplash Protection System) und ist im Volvo V 70 eingebaut. Es schützt die Auto-Insassen bei einem Auffahrunfall am besten vor dem gefürchteten Schleudertrauma, eine mitunter langwierige Verletzung im Bereich der Halswirbelsäule. Diese Schutzwirkung kommt deshalb zu Stande, weil sich die gesamte Lehne bei einem Heckaufprall kontrolliert nach hinten bewegt und dadurch die Vorwärtsbeschleunigung des Körpers reduziert.
Doch nicht jedes Fahrzeug verfügt über Kopfstützen mit derart optimaler Schutzfunktion. Ein aktueller Test von elf Systemen, den die ADAC-Motorwelt federführend zusammen mit zehn anderen europäischen Automobilclubs durchgeführt hat, zeigt deutliche Sicherheitsunterschiede.
Fünf Sitze wurden mit gut bewertet (Ford Mondeo und Focus, Saab 9-5, Nissan Almera und VW Golf IV). Nur zufrieden stellend schnitten die Sitze im Opel Astra und in der BMW 3-er-Reihe ab. Nicht überzeugen konnten die Kopfstützensysteme im Renault Mégane, in der Mercedes-A-Klasse und im Fiat Brava. Besonders der Mercedes-Sitz fiel durch mangelhafte Schutzwirkung auf und müsste dringend verbessert werden. Fiat und Renault erreichen nur knapp die gesetzlichen Mindestanforderungen bei der Sitzstabilität. Tendenziell schnitten aktive Systeme besser ab, weil sie im Falle eines Aufpralls die gefürchtete peitschenartige Bewegung des Kopfes abschwächen.
Die ADAC-Tester haben aber nicht nur die Schutzwirkung der Kopfstützen bewertet, sie haben auch die Stabilität der Sitze bei einem schweren Heckaufprall sowie die Einstellmöglichkeiten für unterschiedlich große Passagiere untersucht. Der ADAC-Test hat gezeigt, dass sich die Schutzwirkung einer Kopfstütze deutlich verschlechtern kann, wenn sie falsch eingestellt ist, Der Einstellbereich der Kopfstützen im Ford Mondeo und im Golf IV reicht nur für Personen bis 1,75 Meter, Fiat-Brava-Fahrer sollten sogar nicht größer als 1,70 Meter sein.
Der ADAC fordert schärfere gesetzliche Bestimmungen für eine verbesserte Sitzstabilität. Die Hersteller sollten in alle neuen Fahrzeugmodelle nur noch gut abgestimmte aktive Kopfstützensysteme einbauen und dafür sorgen, dass auch für Personen über 1,80 Meter Körpergröße noch genügend Sicherheitsreserven bestehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8
81373 München
Telefon: 089/76760
Telefax: 089/76762500
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