ACV fordert kein Tempo 30 durch die Hintertür
(Köln) - Der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt die Umsetzung, rechtliche Hürden zur Anordnung von Tempo 30 zu reduzieren, gleichzeitig lehnt der Automobilclub Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit in Städten ab. Die geplante Änderung der StVO darf sich nicht zu einer Einführung von generellem Tempo 30 durch die Hintertür entpuppen, fordert der ACV.
Jürgen Koglin, verkehrspolitischer Sprecher des ACV: "Eine bloße Anordnung von Tempo 30 bedeutet nicht, dass die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nachhaltig gesenkt wird. Auf breit ausgebauten Straßen durch die Stadt empfinden Autofahrer diese maximale Geschwindigkeit als Gängelei."
Die Argumente, Unfallvermeidung durch einen kürzeren Bremsweg und die Senkung der Aufprallgeschwindigkeit, greifen zu kurz. "Damit das Tempolimit eingehalten wird, muss es auch akzeptiert werden", so Koglin. Abseits von Vorfahrtsstraßen bestehen im überwiegenden Bereich des innerörtlichen Straßennetzes 30er-Zonen. Zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer in Wohngebieten und vor öffentlichen Einrichtungen, wie Kindergärten und Schulen, ist das eine sinnvolle Anordnung, doch eine wirkungsvolle und nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit ist besser durch entsprechende Baumaßnahmen gewährleistet. Der ACV fordert die kommunalen Straßenverkehrsbehörden dazu auf, in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen die Möglichkeiten der Umgestaltung zu prüfen und bei Neubau die Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen.
Bei der flächendeckenden Einführung von Tempo 30 in Städten und Ortschaften, warnt der ACV vor der Folge zähfließenden Verkehrs. Durch die geringe Geschwindigkeit kommt es insbesondere zu mehr Beschleunigungs- und Bremsvorgängen sowie zu dichtem Auffahren.
Hinzu kommen längere Stand- und Wartezeiten an Kreuzungen und Einmündungen, die in Kombination mit dem Fahren im niedrigen Gang einen höheren Kraftstoffverbrauch und höhere Co2-Emissionen bedeuten. Die Auswirkungen spürt zudem der ÖPNV, für den sich darüber hinaus durch Fahrtzeitverlängerungen qualitative Nachteile ergeben, die den Zeit- und Komfortvorteil gegenüber dem Pkw-Verkehr hervorrufen.
Vor dem Hintergrund der Nachteile, die mit der Einführung von Tempo 30 in Städten verbunden sind, fordert der ACV innerorts keine flächendeckende Basisgeschwindigkeit von 30 km/h.
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