Pressemitteilung | k.A.

"Acrylamid" ist kein Lebensmittelskandal

(Bonn) - Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) und die darin organisierte Lebensmittelwirtschaft nehmen die aktuelle Diskussion zu Acrylamid in Lebensmitteln sehr ernst. Seit Bekanntwerden der ersten (schwedischen) Untersuchungsergebnisse arbeiten sie mit Behörden und wissenschaftlichen Experten eng zusammen.

Acrylamid entsteht nach dem derzeitigen Kenntnisstand bei der Herstellung, Weiterverarbeitung und Zubereitung stärkehaltiger Lebensmittel bei hohen Temperaturen. Es handelt sich ganz klar nicht um eine Verunreinigung "von außen". Damit ist dies nicht von Bedeutung für die gewerbliche Produktion von Lebensmitteln, sondern auch für die Lebensmittelzubereitung im Haushalt.

In den letzten Tagen war dieses Thema vermehrt Gegenstand der Berichterstattung. Bevor Schlussfolgerungen zu Acrylamid in Lebensmitteln gezogen werden können, muss zuerst geklärt werden, wie dieser Stoff in Lebensmitteln gebildet wird und welche Auswirkungen es möglicherweise auf die Gesundheit hat. Dies setzt voraus, dass

1. verlässliche Analysenmethoden verfügbar sind: Derzeit existiert keine einheitlich verwendete, wissenschaftlich abgesicherte Analysenmethode. Die Ernährungswirtschaft unterstützt die Bemühungen des BgVV, derartige Analysenmethoden schnellstmöglich zu entwickeln.

2. der tatsächliche Gehalt von Acrylamid in Lebensmitteln bekannt ist. Alle bisher veröffentlichten Aussagen hierzu beruhen auf anfänglichen Stichprobenergebnissen. Aufgrund der Neuartigkeit der Fragestellung fehlen bisher gänzlich systematische Studien.

3. der Entstehungsweg von Acrylamid bekannt ist. Diese Kenntnis ist Voraussetzung, um mögliche Veränderungen in den Herstellungs-, Weiterverarbeitungs- und Zubereitungsprozessen zur Minderung des Gehaltes vornehmen zu können.

4. die mögliche toxikologische Wirkung bekannt ist.

Die Lebensmittelwirtschaft unternimmt gemeinsam mit Wissenschaft und Behörden umfassende Anstrengungen, um die ungeklärten Fragen schnellstmöglich zu lösen. So haben die deutschen Chips-Hersteller umgehend erhebliche Investitionen getätigt, um in den Bereichen "Analytik", "Technologie" und "Grundlagenforschung" zu gesicherten Erkenntnissen zu gelangen. Die Lebensmittelwirtschaft wird auch in Zukunft alle Anstrengungen unternehmen, um die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten und die Verbraucher zu informieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/819930 Telefax: 0228/375069

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