Pressemitteilung | Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Achtung! Auch Kleinunternehmer müssen unter Umständen mit Umsatzsteuer rechnen!

(Berlin) - Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) brauchen in der Regel keine Umsatzsteuer zahlen. Kleinunternehmer ist, wessen Umsatz im Vorjahr nicht höher war als 17.500 EUR und Im laufenden Jahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 EUR sein wird.

Viele Kleinunternehmer glauben, dass sie bei Einhaltung der vorgenannten Grenzwerte nichts mit Umsatzsteuer zu tun haben. Aber Achtung, es gibt Ausnahmen! Nämlich dann, wenn nach § 13 b UStG die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, sogenannte Reverse Charge Fälle. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Kleinunternehmer eine Bauleistung ausführen lässt (etwa eine Zwischenwand in Büro oder Werkstatt) oder eine Leistung von einem im Ausland ansässigem Unternehmen bezieht.

Ein Beispiel:
Die Kleinunternehmerin K aus Berlin bucht ein Seminar bei dem Veranstalter V mit Sitz in den USA. K behandelt die Kosten des Seminars als Betriebsausgabe und ordnet damit die Leistung ihrem Unternehmen zu. Die Umsatzsteuer entsteht nun in Deutschland, da K ihr Unternehmen vom deutschen Inland aus betreibt. V ist im Ausland ansässig. Damit muss K die Kosten des Seminars und hierauf die deutsche Umsatzsteuer von 19 Prozent mit ihrer Umsatzsteuererklärung anmelden. Da K als Kleinunternehmerin keine Vorsteuer abziehen darf, muss sie die Umsatzsteuer auch an das Finanzamt zahlen.

Wenn V seine Rechnung ordentlich ausgestellt hat, dann hat er den Hinweis aufgenommen "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Reverse Charge".

Die Folge der tatsächlichen Umsatzsteuerzahlung trifft im Übrigen nicht nur Kleinunternehmer, sondern alle Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen, da auch sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, z. B. Ärzte, Heilpraktiker oder Vermieter.

Wer da noch durchblickt? Auf jeden Fall Ihre Experten, die sich lohnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. Simon Beyme, Geschäftsführer Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27595980, Fax: (030) 27595988

(cl)

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