Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Abwrackprämie: ACE hält neues Antragsverfahren für verfassungswidrig

(Stuttgart) - Der ACE Auto Club Europa hat gegen das neue Verfahren zur Beantragung der Abwrackprämie schwere rechtliche Bedenken erhoben.

Der Chefjurist des Clubs, Volker Lempp, sagte am Mittwoch (25. März 2009) in Stuttgart: "Dass ab 30. März die Antragstellung nur noch elektronisch per online möglich sein soll, halten wir schlicht für verfassungswidrig". Dadurch würden willkürlich und ohne sachliche Rechtfertigung ganze Bevölkerungsgruppen, insbesondere ältere Fahrzeugbesitzer, von der Vergünstigung ausgeschlossen, denen die Zugangsmöglichkeiten oder die erforderlichen Kenntnisse für diese Form der Antragstellung fehlten. "Diese Ungleichbehandlung wird auch nicht dadurch beseitigt, wenn beispielsweise Autoclubs oder Kfz-Händler, Anträge im Auftrag ihrer Kunden stellen", sagte Lempp. Antragstellern werde zugemutet, als technisch rückständige "Bittsteller" aufzutreten, gewerbliche Händler würden ihre Dienstleistung möglicherweise in Rechnung stellen.

Nach Ansicht des ACE-Rechtsexperten können organisatorische Probleme bei der zuständigen Behörde die beabsichtigte neue Antragspraxis keinesfalls rechtfertigen. Es könne ernsthaft keinen Unterschied machen, in welcher Schriftform die Anträge mit den notwendigen Anlagen eingehen, ob per Brief, per Fax oder eben online. Wer eine dieser Möglichkeiten in korrekter Weise nutzt, habe die Voraussetzungen seines Anspruchs hinreichend dargetan und dementsprechend auch Anspruch auf eine korrekte behördliche Entscheidung. In anderen Verwaltungsbereichen sei dies schließlich nicht anders, so Lempp.

Der ACE kündigte an, Clubmitgliedern, denen die Behörde eine herkömmliche Antragstellung verweigere, Rechtsschutz zu gewähren. Gleichzeitig empfahl der Club, Antragsteller sollten sich zur Abwehr möglicher wirtschaftlicher Nachteile nach Möglichkeit zunächst auf das neue Verfahren einlassen. Zugleich forderte der ACE vom Bundeswirtschaftsministerium, es solle die aufgebauten Hürden bei der Beantragung der Abwrackprämie unverzüglich beseitigen.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Pressestelle Schmidener Str. 227, 70374 Stuttgart Telefon: (0711) 53030, Telefax: (0711) 5303168

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