Pressemitteilung | (ABVP) Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. - Bundesgeschäftsstelle

ABVP übernimmt für seine Mitglieder die Kosten des von der AOK Hamburg provozierten Rechtsstreites

(Hannover) - Die AOK Hamburg sowie IKK und Seekasse haben den Pflegediensten mit einem vertragslosen Zustand ab 22.01.2001 gedroht, wenn sie ab dann nicht die von der AOK diktierten Vertragsbedingungen akzeptieren. Der ABVP hält sowohl die Vertragsbedingungen wie auch das Vorgehen der AOK/IKK/Seekasse für unrechtmäßig. Daher wird er seine Mitglieder in dem kommenden Rechtsstreit finanziell unterstützen.

Die AOK wolle die Pflegedienste mit vielfältigen neuen Nachweispflichten und bürokratischen Anforderungen belasten. Sie wolle einseitig Vertragsverstöße feststellen und einseitig Vertragsstrafen festsetzen können. Sie wolle in Einzelfällen das Recht auf Rückzahlung von Vergütungen für erbrachte Leistungen und von ihr selbst genehmigten Leistungen durchsetzen. Sie wolle einseitig von ihr geforderte Gelder (z.B. für Vertragsstrafen) gegen Vergütungsansprüche der Pflegedienste aufrechnen bzw. diese kürzen dürfen – auch vor Abschluss eines Gerichtsverfahrens.

Die Wohlfahrtsverbände und der bpa hätten ihren Mitgliedern empfohlen, das AOK/IKK/Seekasse-Angebot zu unterzeichnen. Heiner Schülke, Sprecher des ABVP-Vorstandes: "Wir raten unseren Mitgliedern dringend davon ab, das Kassenangebot zu unterschreiben. Obwohl, wie es scheint, Wohlfahrtsverbände und bpa sich in vertraulichen Separatgesprächen mit den Kassen geeinigt haben, bestehen sehr gute Chancen gegen das Kassenvorgehen vor Gericht. Leider gelingt es den Kassenvertretern immer wieder, dass ihnen einige Leistungserbringer-Verbände auf den Leim gehen und mit ihnen gemeinsame Sache machen. Die Stärke der AOK ist unsere selbstverantwortete Uneinigkeit!"

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Roscherstr. 13 A 30161 Hannover Telefon: 0511/338980 Telefax: 0511/3389898

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