Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund / Kieler Mieterverein e.V.

Abstellplätze für Fahrräder

(Kiel) - Mieter dürfen Fahrräder zwar mit in die Wohnung nehmen oder in ihrem Kellerraum abstellen, der Hausflur darf im Regelfall aber nicht genutzt werden. Nach Darstellung des Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein dürfen Fahrräder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters im Flur oder im Eingangsbereich des Kellers abgestellt werden. Hat der Vermieter aber die Erlaubnis erteilt oder ist die Nutzung eines bestimmten Abstellraumes oder Fahrradkellers vereinbart, ist das bindend.

Fällt beispielsweise ein drei Quadratmeter großer Abstellraum im Hauseingangsbereich aufgrund von Bauarbeiten weg, kann der Mieter die Miete um 5 Prozent kürzen, entschied das Amtsgericht Hamburg (46 C 1/07). Der Dachboden im 5. Stock des Hauses - ohne Fahrstuhl - sei keine Alternative. Auch das Landgericht Berlin (67 S 176/92) und das Amtsgericht Menden (4 C 407/06) billigten Mietern ein 2,5-prozentiges Mietminderungsrecht zu, wenn der Fahrradschuppen unbenutzbar ist oder wenn dem Mieter die Abstellmöglichkeit in einem Fahrradkeller genommen wird.

Auch im Innenhof eines Hauses dürfen - so der Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein - Fahrräder oder Fahrradanhänger grundsätzlich abgestellt werden. So erklärte das Amtsgericht Schöneberg (6 C 430/05), es sei Mietern nicht zumutbar, den Fahrradanhänger für zwei kleine Kinder nach jeder Benutzung in den Keller zu bringen. Gibt es mehr Mietparteien als Fahrradplätze im Innenhof, gilt das Prinzip, "wer zuerst kommt, malt zuerst" - so das Amtsgericht Schöneberg (104 ac 147/06).

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund - Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Pressestelle Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791931

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