Absicherung von Arbeitnehmern hat kein Verfallsdatum! / BJU fordert den Kündigungsschutz durch tabellarische Aufhebungsvereinbarung zu ersetzen
(Berlin) - Der Bundesverband Junger Unternehmer der ASU e.V. begrüßt die aktuelle Stunde zu den Unions-Plänen im Bundestag, weist jedoch darauf hin, dass es nicht um einzelne Veränderungen im Kündigungsrecht gehen kann, sondern um eine grundsätzliche Neuorientierung, die Realität in den Unternehmen abbildet. Tatsache ist, dass der Kündigungsschutz in Deutschland den Arbeitnehmer nicht vor Kündigung schützt, sondern vielmehr das Recht auf Abfindung begründet, die dann auch noch steuerlich belastet wird.
Damit die Regierungskoalition in der Aktuellen Stunde nicht wieder durch den Austausch von gewerkschaftlichen Ritualen und die verzweifelten Versuche der Besitzstandswahrung blockiert wird, fordert der Bundesverband Junger Unternehmer Bundeskanzler Schröder auf , heute die Chance aktiv zu nutzen und den Kündigungsschutz im Arbeitsrecht durch tabellarische festgelegte Abfindungsregelungen nach Betriebszugehörigkeit zu ersetzen.
"Der Kündigungsschutz insgesamt muss weg. Er ist ein Einstellungshemmnis. Die Forderungen der CDU/CSU dem Kündigungsschutz ein Verfallsdatum zu verpassen, geht an der unternehmerischen Realität vorbei und ist außerdem ein Schlag ins Gesicht älterer Arbeitnehmer. Der Unternehmer braucht Flexibilität und der Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung die Sicherung seiner Existenz, das muss das Ziel einer Reform sein", kommentierte der Bundesvorsitzende Marcus Schneider die aktuellen Pläne der CDU/CSU. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert der Bundesverband Junger Unternehmer das Arbeitsrecht dahingehend zu reformieren, dass es Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich ist bereits bei der Einstellung für die Kündigung tabellarisch festgelegte Abfindungen nach Betriebszugehörigkeit statt des Weiterbeschäftigungsanspruches vereinbaren können. Diese Abfindung sollte auch nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
"Was wir Unternehmer brauchen, um ohne Zögern einzustellen, ist das Wissen Arbeitsverträge auch wieder lösen zu können. Da jeder Unternehmer weiß, was die Kündigung für den Mitarbeiter bedeutet, ist uns auch deren existentielle Absicherung wichtig, und genau die sehen wir dadurch gesichert, dass der Kündigungsschutz durch die Abfindungsregelung ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld ersetzt wird", so der BJU Bundesvorsitzende. Bei betriebsbedingten Kündigungen soll die unpraktikable, realitätsfremde und auch moralisch zweifelhafte Sozialauswahl komplett entfallen. Verhaltensbedingte Kündigungen sollten auch bei kumulativen Abmahnungen aufgrund der unterschiedlicher Anlässe zulässig sein, nicht nur bei Verstößen gleiche Art.
Die vorgeschlagenen Verfahrensänderungen bezüglich der optional tabellarischen Festlegung von Abfindungen und des Wegfalls der Sozialauswahl würden Rechtssicherheit schaffen und einen Großteil der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vermeiden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Junger Unternehmer der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (BJU)
Nina Massek
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