Absicherung gegen Starkregen beginnt schon im Winter
(Berlin) - Mit dem Frühling beginnt wieder die Zeit heftiger Niederschläge. Hausbesitzer sollten ihr Eigentum daher schon jetzt gegen Überflutung absichern - lange vor dem Start der Starkregensaison. Der Grund: Der Versicherungsschutz greift erst nach einer längeren Wartezeit. "In der Regel müssen Versicherungsnehmer ein paar Monate warten, bis sie ihre neue Versicherung in Anspruch nehmen können", erklärt Oliver Hauner vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Mit dieser Karenzzeit schützen sich die Unternehmen vor Missbrauch.
Mit steigenden Temperaturen nimmt die Gefahr von Überschwemmungen wieder zu. Betroffen sind einerseits Flussanrainer wegen der im Frühling einsetzenden Schneeschmelze. Vor allem steigt aber wieder die Gefahr extremer Niederschläge, die überall in Deutschland auftreten und zu schweren lokalen Überflutungen führen können. Üblicherweise dauert die Starkregensaison von Mai bis September; aufgrund des Klimawandels treten heftige Regenfälle aber vermehrt schon im April auf.
Zehn Millionen Häuser nicht umfassend versichert
Die Wohngebäudeversicherung allein bietet keinen umfassenden Schutz: Sie deckt zwar Schäden durch Sturm, Feuer oder Hagel ab. Um aber vor Starkregen oder Hochwasser geschützt zu sein, benötigen Hausbesitzer den erweiterten Naturgefahrenschutz - auch Elementarschutz genannt. Insbesondere älteren Verträgen fehlt dieser Baustein. Er lässt sich im bestehenden Vertrag problemlos ergänzen.
Deutschlandweit sind etwa zehn Millionen Häuser noch nicht umfassend gegen Naturgefahren abgesichert. Deren Eigentümer müssen Schäden durch Starkregen aus eigener Tasche zahlen. "Die Betroffenen haben keinen Anspruch auf Ersatzleistungen durch den Staat", erläutert Hauner. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder bereits im Juni 2017 klargestellt. Bund und Länder wollen insbesondere dann nicht mehr einspringen, wenn sich Hausbesitzer hätten versichern können.
Warum gibt es Wartezeiten?
Wartezeiten sind bei Versicherungen üblich. Es gibt sie auch in der Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutzversicherung. Sie schützt die Versicherungsgemeinschaft vor Missbrauch durch Einzelne. Denn mit den Beiträgen aller Versicherten werden alle Schäden bezahlt. Damit nicht jeder erst dann eine Versicherung abschließt, wenn der Schaden schon passiert ist oder absehbar war, gibt es eine Karenzzeit, bis der erste Schaden gemeldet werden kann.
Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
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