Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Absenkung der Mautpflichtgrenze: Schwachpunkte angehen

(Berlin) - Das dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften von November 2023 belastet Wirtschaft und Verbraucher mit jährlich rund 7,6 Milliarden Euro: Auf die Erweiterung der Maut um eine CO2-Komponente im Dezember letzten Jahres entfielen bereits 7,1 Milliarden Euro. Die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ab dem 1. Juli 2024 bürdet den Betrieben weitere 540 Millionen Euro auf.

Der Termin für die Einführung der CO2-Komponente war denkbar schlecht gewählt: Bei einem Start im laufenden Geschäftsjahr war es für das Transportgewerbe ein schwieriges Unterfangen, die Mehrkosten für den Monat Dezember noch auf die Verlader weiterzugeben. Doch auch die neue Mautpflichtgrenze bereitet Probleme.

Ausnahmeregelungen sind zu eng gefasst

Wunsch der Politik war es, Handwerker von der Maut auszunehmen. Die Forderung der Industrie- und Handelskammern, in das Gesetz ausdrücklich auch eine Ausnahme für handwerksähnliche Gewerbe zu schreiben, hat der Gesetzgeber berücksichtigt. Für zahlreiche Unternehmen wurde auf diese Weise eine Mautbefreiung erreicht.

Dennoch: Die Umsetzung dieses Vorhabens ist nicht geglückt. Der Einfachheit halber verwendete man die Listen aus den Anlagen A und B der Handwerksordnung sowie die Ausbildungsberufe, die beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) dem Handwerk zugeordnet sind. Daraus entstand beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine Aufstellung, die bei der Rechtsauslegung helfen soll.

Wer nicht in dieser Liste auftaucht, hat weitreichende negative Konsequenzen zu tragen: Gartenbaubetriebe, Hausmeisterservices, Messebauer und Veranstaltungstechniker beispielsweise sind demnach mautpflichtig, während ähnliche, in der Liste aufgeführte Tätigkeiten mautfrei bleiben sollen. Dies ist für die Betroffenen nicht nachvollziehbar.

Eine Möglichkeit, zahlreiche Gewerbe sachgerecht von der Maut auszunehmen, sieht die DIHK darin, sich an das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anzulehnen: Dieses gilt nicht für den Transport von benötigtem Material, Ausrüstungen oder Maschinen, sofern er nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt. Der Vorschlag der DIHK, nur solche Gewerbe mit einer Mautpflicht zu belegen, auf die die Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung finden, wurde mit Hinweis auf das Europarecht und den Wortlaut des Gesetzes verworfen. Denn darin wird ausdrücklich auf das Handwerk und handwerksähnliche Berufe Bezug genommen.

Viele Gewerbetreibende sind nicht informiert

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Maut betraf bisher primär Unternehmen, die gewerblich Transporte durchführen oder bei denen der Transport als Werkverkehr einen großen Stellenwert einnimmt. Mit der Absenkung der Pflichtgrenze müssen sich nun auch oftmals kleinere Gewerbetreibende mit der Maut befassen, bei denen der Transport von Material und Ausrüstung nur eine Nebentätigkeit darstellt. Vielen Betroffenen dürfte noch nicht bewusst sein, dass sie künftig Maut zahlen müssen. Es ist daher zu befürchten, dass sie ab Juli aus Unkenntnis zu Mautprellern werden.

Absenkung der Pflichtgrenze verschieben, Ausnahmen überarbeiten

Die absehbaren Probleme legen nahe, den Termin für die Absenkung der Mautgrenze auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu verschieben und diese Zeit zu nutzen, um die Ausnahmen von der Maut zu überarbeiten. Dies ist kompliziert und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass zunächst einzelne Gewerbe übersehen werden - umso wichtiger ist es, sich ausreichend Zeit zu nehmen und die entsprechende BALM-Liste bei Bedarf zu aktualisieren und zu erweitern.

Quelle und Kontaktadresse:
DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Fax: (030) 203081000

(jg)

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