Abschreibungstabellen endlich zurücknehmen
(Wiesbaden) - Der nicht enden wollende Streit um die zu Jahresanfang in Kraft getretenen neuen AfA-Tabellen sollte nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler durch die Rücknahme der Tabellen beigelegt werden. Zwar ist es zu begrüßen, so der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Daeke, dass sich einige Korrekturen abzeichnen. Doch die nun von Finanzminister Eichel in Aussicht gestellten Verbesserungen für bestimmte Investitionen ändern nichts an der Untauglichkeit der AfA-Tabellen. Es sei ein elementarer Fehler der AfA-Tabellen, dass diese durch die einseitige Orientierung an der technischen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts zu realitätsfremden, sachwidrigen Ergebnissen und zu erheblichen Verschärfungen führen.
Nach Ansicht von Steuerzahlerpräsident Daeke sollte im Einkommensteuergesetz verankert werden, dass volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte bei der Festlegung von Abschreibungsfristen zu berücksichtigen seien, um negative Auswirkungen auf Investitionen und Beschäftigung zu verhindern. Vor allem plädiert der Bund der Steuerzahler dafür, die jahrzehntelang unveränderte Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 DM endlich anzuheben. Diese Grenze wurde seit 1964 nicht mehr angepasst. Daeke: Nimmt man die Entwicklung der Geldentwertung zum Maßstab, dann müsste die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf deutlich über 2.000 DM angehoben werden. Dies würde sowohl im betrieblichen Bereich wie auch bei der Abschreibung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer erhebliche Entlastungs- und Vereinfachungseffekte mit sich bringen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt)
Pressestelle
Dieter Lau
Adolfsallee 22
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/991330
Telefax: 0611/9913314
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- 45 Milliarden Euro - Dieser Staatsüberschuss verpflichtet! / Wir fordern: Soli-Aus für alle und Ende der Diskussion um die Schwarze Null
- Unsere neue Musterklage: Soli-Aus ab 2020! / Bund der Steuerzahler reicht Klage wegen zu später Soli-Abschaffung ein
- Ja zu Altmaiers Soli-Plänen / BdSt fordert: Fester Ausstiegstermin muss ins Gesetz/Abbau bis spätestens Ende 2022!