Pressemitteilung | ANGA - Der Breitbandverband e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz kann nur erster Schritt sein

(Köln/Berlin) - Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) sieht weiteren Diskussionsbedarf bei der Überarbeitung der Plattformregulierung
- Rundfunkregulierung darf nicht undifferenziert auf eine große Anzahl neuer Angebote ausgedehnt werden
- Forderung nach der Möglichkeit eines Entgelts für Übertragungspflichten geht in die richtige Richtung

Gestern haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin den Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz angenommen. Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) findet in dem Bericht wichtige Ansätze, die jedoch zum Teil noch weiter ausgeführt werden müssen. Hierzu ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber: "Wir unterstützen die Grundsätze von Transparenz, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und vor allem Nutzerautonomie, die der Bericht festschreibt. Damit lassen sich auch in einer konvergenten Medienwelt Fragen von Zugang und Auffindbarkeit angemessen regeln. Einer darüber hinausgehenden Privilegierung bestimmter Inhalte bedarf es nicht."

Huber sieht nach wie vor Diskussionsbedarf im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Rundfunkstaatsvertrags: "Der Abschlussbericht schlägt eine sehr weite Definition von Medienplattformen vor. Somit stellt sich künftig die Frage, wie man den Anwendungsbereich des Rundfunkstaatsvertrags sinnvoll abgrenzt. Plattformbetreiber brauchen Rechtssicherheit, welche ihrer aktuellen und zukünftigen Angebote dem Rundfunkrecht unterfallen. Gleichzeitig müssen Navigationsoberflächen, die aus Sicht der Nutzer vergleichbare Funktionen bieten, zur Sicherung der Chancengleichheit auch vergleichbaren Regelungen unterliegen, und zwar unabhängig von zu Grunde liegenden Infrastrukturen und Übertragungswegen. Hier müssen wir mit den Ländern sprechen, wie das sichergestellt werden kann."

Ausdrücklich begrüßt der Verband, dass Bund und Länder die grundsätzliche Möglichkeit vorsehen wollen, ein angemessenes Entgelt für Übertragungspflichten vertraglich zu vereinbaren. "Wichtig ist, dass sich diese Forderung dann auch in konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen niederschlägt", so Huber.

Quelle und Kontaktadresse:
ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. Jenny Friedsam, Leiterin, Presse und PR Nibelungenweg 2, 50996 Köln Telefon: (0221) 390900-0, Fax: (0221) 390900-99

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